Dienstwagen, Behandlung einer Gehaltsumwandlung bei der Steuererklärung

  • Hallo in die Runde,

    ich habe eine wohl sehr spezifische Frage, aber vielleicht hatte jemand ja auch den Fall.


    Ich habe laut meinem Anstellungsvertrag die Möglichkeit, einen Dienstwagen zu nehmen. Im Gegensatz zum "Normalfall" muss ich aber für die Leasingraten selbst aufkommen. Die Netto-Leasingrate wird im Wege einer Gehaltsumwandlung von meinem Bruttogehalt abgezogen (sprich, von beispielsweise € 5.000 brutto monatlich werden €400 abgezogen, so dass es bei €4.600 bleibt). Die sonstigen Kosten trägt der AG.


    Mein AG versteuert den geldwerten Vorteil monatlich ganz normal nach der 1%-Regel (plus Entfernung zum Arbeitsort) und führt die ESt ab. Bekanntlich kann man am Jahresende im Rahmen der Steuererklärung eine Besteuerung nach Fahrtenbuch in die Wege leiten; ferner gilt ja eine Deckelung auf die (dem AG??) für den Wagen im Jahr tatsächlich entstanden Kosten.


    Frage: bleiben bei dem Deckelungsbetrag die als Gehaltsumwandlung von mir selbst "gezahlten" Leasingraten eigentlich außen vor? Sprich, wenn die jährlichen Gesamtkosten für den Wagen € 10.000 waren, davon aber die Leasinggebühren von insg. €4.800. Muss ich nur die verbleibenden €4.200 zugrunde legen/versteuern? Oder doch die kompletten €10k (einschließlich Leasingraten)?


    Wie gesagt, sehr speziell, aber man weiß ja nie. :thumbsup:


    Gruß

    Eljefe

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe nicht, was jetzt das Besondere an der Fallgestaltung sein soll. Einfach mal unter Zuzahlung Firmenwagen o.ä. über die erweiterte Forumssuche nachlesen und alle Fragen sollten beantwortet sein.


    Im Übrigen darf das Forum eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht leisten. Bei Fragen zum Prozedere bei vertraglichen Angelegenheiten sollte die Buchhaltung Deines Arbeitgebers bzw. dessen Steuerberater Dein erster Ansprechpartner sein.


    2018-04-04-LSt-Behandlung-Ueberlassung-betrieblichen-Kfz-Arbeitnehmer.pdf