Doppelte Haushaltsführung in Wohnung der Ehefrau, was muss man beachten

  • Hallo zusammen,


    ich wohne in Hamburg und meine Frau wohnt in München (wir konnten uns noch nicht entscheiden für eine Stadt, ist ja klar bei den beiden tollen Städten :) ). Zudem habe ich mein Geburtshaus in Hamburg, Freunde, etc. Gearbeitet habe ich vorher bei einer Beratung und konnte immer auf Firmenkosten nach München fliegen. Auch ist ein wenig Zeit alleine ja auch mal nicht schlecht.


    Jetzt habe ich bei einem Münchner Unternehmen angefangen und auch den Standort München mit Urlaubstagen, etc. Meine Heimfahrten, etc. würde ich gerne über einen Zweitwohnsitz angeben und möchte sicherstellen, dass ich auch alles vorab richtig beachte aufgrund der besonderen Konstalltion. Hier mal die Rahmenbedingungen als Stichpunkte:


    • Lebensmittelpunkt in Hamburg (Vereine, Sport, Freunde,...)
    • Mi auf Mi in München (8-10 Tage), dann Do auf Di (6-8 Tage) in Hamburg remote arbeiten
    • Übernachtung in der Eigentumswohnung meiner Frau
    • "nicht" gemeldet in München bisher


    Nach einiger Recherche müsste das alles eigentlich so passen, dass ich die Fahrten und Unterkunftskosten für die Wohnung angeben können müsste???


    Bewusste Fragen haben ich noch:

    • Wie sollten wir die Anerkennnung der Unterkunftskosten sicherstellen, die Rechnungen laufen aktuell natürlich auf meine Frau. Im Internet habe ich gelesen, man 10% an den Kosten nachweisen muss, nur wie am besten? Reichen Überweisungen an meine Frau?
    • Fahrten sind dokumentiert über Bahnfahrten, vereinzelnt mal Flüge oder Auto. Reicht das schon aus?


    Viele Grüße,

    Nils

  • Da solltest du besser einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein fragen. Wir dürfen dir hier nur sagen, wie etwas im Programm einzutragen ist, aber keine steuerliche Gestaltungsberatung machen.

    • Offizieller Beitrag

    ... möchte sicherstellen, dass ich auch alles vorab richtig beachte aufgrund der besonderen Konstalltion.

    Dem Forum ist aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine steuerliche Beratung gestattet.


    Ansonsten sehe ich da jetzt gerade keine nahezu ausschließliche berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung. Ihr habt die seit eh und je bestehende Haushalte auch nach der Eheschließung bestehen lassen.

  • Sie wollen doch auch die Zusammenveranlagung? Und dazu müssen Sie mit Ihrer Frau auch wohnen bzw. beruflich wohnen Sie doch mit ihr dadurch - nur weil man Freunde in Hamburg hat, hat man keine DHHF!

  • Freude ist egal bei der Steuer, sondern der Hauptwohnsitz. Der ist ja noch in Hamburg. Aber dann erkundige ich mich mal woanders. Übrigens gibt es auch keine Zusammenveranlagung.


    Viele Grüße,

    Nils

  • Mi auf Mi in München (8-10 Tage), dann Do auf Di (6-8 Tage) in Hamburg remote arbeiten

    dann ist München der Hauptwohnsitz. (überwiegender Aufenthalt)

    Hoffentlich bist Du umgemeldet und ist Dein Perso.auch umgeschrieben 8)

    Ich stelle keinen Link zur Verfügung, da das zur Allgemeinbildung gehört

    • Offizieller Beitrag

    Freude ist egal bei der Steuer, sondern der Hauptwohnsitz. Der ist ja noch in Hamburg. Aber dann erkundige ich mich mal woanders. Übrigens gibt es auch keine Zusammenveranlagung.

    Nein, eben nicht nur Haupt- oder Nebenwohnsitz, sondern eben auch die berufliche Veranlassung. Und wenn man halt nach der Eheschließung die bisherigen Wohnsitze jeweils beibehält, dann hat man eben nicht automatisch auch eine doppelte Haushaltsführung im steuerlichen Sinne.


    Und die Veranlagungsart spielt bei der grundsätzlichen Beurteilung der beruflichen Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung auch keinerlei Rolle. Das sind zwei vollkommen verschiedene Vorschriften des EStG, die nun wirklich rein gar nichts miteinander zu tun haben.