Gewerbesteuer am Jahresende richtig verbuchen und erklären

  • Gew.St. sind i.d.S. Betriebsausgaben, i.d. Handelsbilanz gewinnmindernd zu berücksichtigen. Steuerlich aber nicht abziehbar. Mir wurde gesagt, daß am Jahresende die Gew.St. Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Erstattungen über privat auszubuchen sind, da die Korrektur in der E-Bilanz, entsprechende Anlage, erfolgt. Also steuerlicher Gewinn: Hinzurechnungen: GuV plus Hinzurechnungen minus Abrechnungen. Aber ist es denn richtig, über privat auszubuchen, wenn geschrieben steht, daß die Gew.St. als Realsteuer dem Grunde nach nicht der Privatsphäre zuzuordnen ist?? Kann hier jemand helfen?

    2 Mal editiert, zuletzt von syka6 () aus folgendem Grund: Ergänzung: auf diese Weise werden gezahlte Steuerbeträge dem Einkommen hinzugerechnet und müssen versteuert werden: eine Steuer versteuern?? bin einigermaßen ratlos ...

  • Warum über privat ausbuchen? Du hättest sie ja dann auch nicht in der Handelsbilanz! Die steuerliche Hinzurechnung wird ausserhalb der Bilanz gemacht, da buchst du nichts. Alles passiert in der Steuererklärung bzw. E-Bilanz.

  • Mir wurde gesagt, daß am Jahresende die Gew.St. Vorauszahlungen, Nachzahlungen und Erstattungen über privat auszubuchen sind, da die Korrektur in der E-Bilanz, entsprechende Anlage, erfolgt.

    So etwas habe ich noch nie gehört. Mir würde es sich auch nicht erschließen warum dies so sein sollte. Hier findet auch keine "Korrektur" in der E-Bilanz statt, da ja nichts falsch ist, was korrigiert werden muss. ;) Lediglich müssen die Beträge in der steuerliche Gewinnermittlung wieder hinzugerechnet werden.

  • Moin!


    Die steuerliche Gewinnermittlung ist Teil der E-Bilanz.

    Also die GewSt ganz normal buchen für die Handelsbilanz und in der steuerlichen Gewinnermittlung der E-Bilanz unter Hinzurechnugnen eintragen.

    Die private Ausbuchung vergisst Du ganz schnell wieder, die wird nicht durchgeführt.


    Gruß

    Chris

  • Danke für die Beiträge.

    In der GuV wird einmal das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit u. dann der Jahresüberschuß ausgewiesen. Im letzten Steuerbescheid wurde angemerkt, dass der steuerliche Gewinn der E-Bilanz nicht dem erklärten Gewinn in der Steuererklärung entspricht (vermutl. weil ich die Gew.St. beträge nicht ausgebucht hatte) Ich hab das so verstanden, daß der Gewinn der GuV gleich dem der E-Bilanz sein soll, oder??


    In der EKSt.-Berechnung wird die Gew.St. zunächst dem Gewinn hinzugerechnet , um sie dann nach Abzug der Sonderausgaben bei Ermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb wieder abzuziehen (so hab ich es erstmal gesehen)

  • Du buchst die Beträge der GewSt nicht aus, sondern trägst sie in der steurlichen Gewinnermittlung entsprechend ein.

    Die GuV ist Teil der E-Bilanz.
    Du bringst da ein bisschen was durcheinander - oder verstehe ich Dich nur falsch?


    In der EkSt-Berechnung wird der Betrag der steuerlichen Gewinermittlung eingetragen.

    Die GewSt wird dort nicht abgezogen, sondern nur in Höhe des 3,8-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrages angerechnet.
    Das machst Du dann alles in Anlage G - das hat mit der E-Bilanz dann nicht mehr so viel zu tun.


    Gruß

    Chris

  • Im letzten Steuerbescheid wurde angemerkt, dass der steuerliche Gewinn der E-Bilanz nicht dem erklärten Gewinn in der Steuererklärung entspricht

    Wer hat denn die E-Bilanz erstellt? Ist Dir der Unterschied zur steuerlichen Gewinnermittlung mit Hinzurechnungen und Kürzungen bekannt? Und weißt Du was hierbei zu tun ist?


    vermutl. weil ich die Gew.St. beträge nicht ausgebucht hatte

    Dies findet außerhalb der Buchführung statt! Hier wird nichts gebucht!


    Die Gewerbesteuer ist nicht gewinnmindert anzusetzen. In der Handelsbilanz wird sie zwar erfasst muss dann aber aufgrund der fehlenden Abzugsfähigkeit in der Steuerbilanz wieder hinzugerechnet werden. Der steuerliche Vorteil wird dann über die Einkommenssteuererklärung berücksichtigt.