Ich bin gerade dabei, die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie meine Einkommenssteuer-Erklärung für das Jahr 2019 zu erstellen. Bin Kleinunternehmer aber mit Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung (also USt-pflichtig).
Ich möchte nun eine Provisions-Gutschrift verbuchen, die ich von einem Unternehmen aus Irland erhalten habe. In dieser Gutschrift ist keine USt ausgewiesen, stattdessen steht darauf, dass "diese Rechnung dem Reverse-Charge-Verfahren für USt (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)" unterliegt. Das müsste dann m.E. §13b UStG sein, oder?
1. Wo erfasse ich nun diese Gutschrift im Modul USt-Voranmeldung? Ist das ein "innergemeinschaftlicher Erwerb"?
Da es ja ein durchlaufender Posten ist, muss ich ja irgendwo die "Gegenbuchung" machen, trage ich das hier ein?
2. Wo erfasse ich diese Gutschrift denn im Modul Einkommenssteuer-Erklärung und dort in der EÜR? Also wohlgemerkt nicht im komplett separaten EÜR-Modul! Mache ich das hier?
Noch ein Hinweis: Im Rahmen meiner Recherche bin ich oft über das separate EÜR-Modul gestoßen, für dieses Jahr werde ich das auf jeden Fall mal testen.
Vielen Dank vorab für alle Antworten!