Umsatzsteuer- und Einkommensteuer-Erklärung: Reverse Charge Verfahren

  • Ich bin gerade dabei, die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie meine Einkommenssteuer-Erklärung für das Jahr 2019 zu erstellen. Bin Kleinunternehmer aber mit Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung (also USt-pflichtig).


    Ich möchte nun eine Provisions-Gutschrift verbuchen, die ich von einem Unternehmen aus Irland erhalten habe. In dieser Gutschrift ist keine USt ausgewiesen, stattdessen steht darauf, dass "diese Rechnung dem Reverse-Charge-Verfahren für USt (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)" unterliegt. Das müsste dann m.E. §13b UStG sein, oder?


    1. Wo erfasse ich nun diese Gutschrift im Modul USt-Voranmeldung? Ist das ein "innergemeinschaftlicher Erwerb"?



    Da es ja ein durchlaufender Posten ist, muss ich ja irgendwo die "Gegenbuchung" machen, trage ich das hier ein?




    2. Wo erfasse ich diese Gutschrift denn im Modul Einkommenssteuer-Erklärung und dort in der EÜR? Also wohlgemerkt nicht im komplett separaten EÜR-Modul! Mache ich das hier?




    Noch ein Hinweis: Im Rahmen meiner Recherche bin ich oft über das separate EÜR-Modul gestoßen, für dieses Jahr werde ich das auf jeden Fall mal testen.


    Vielen Dank vorab für alle Antworten!

  • eine Provision ist doch kein Gegenstand und somit liegt doch kein IG-Erwerb vor.

    Es kam mir auch merkwürdig vor, daher habe ich ja auch hier nochmal die Frage gestellt.

    Das heißt, es greift hier nicht der §13b UStG?

    Wo gebe ich die Daten sonst ein?


    auch schon einmal über den Sinn einer Ust-ID nachgedacht/gegoogelt?

    Ich habe eine USt-ID, diese liegt dem Unternehmen, welches die Gutschrift ausgestellt hat, auch vor.


    Edit: Habe gerade gesehen, in der genannten Gutschrift ist meine USt-ID auch aufgeführt.

  • Eine Gutschrift ist ja für eine Leistung, die du erbracht hast, also Umsatz. Du hast dem irischen Unternehmen einen Dienst erbracht (sonstige Leistung). Damit bist du der Leistungserbringer. Was aber bedeutet, die Umsatzsteuer muss bei Anwendung der Reverse Charge-Regel in Irland ermittelt und abgeführt werden. Du hast insofern eine steuerfreie Leistung erbracht.

  • dann würde der Betrag auf Sachkonto 8336 gebucht und in der UEkl. unter nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG eingetragen/auftauchen

    In der Umsatzsteuererklärung gibt es keine Konten! Du bist hier nicht in der Buchhaltung (Modul EÜR)

  • Was dem TE nicht weiterhilft, weil die Bildschirmangaben anders benannt sind und nur über den Formularmodus direkt eingegeben werden kann.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Umsatzsteuer- und Einkommenssteuer-Erklärung: Reverse Charge Verfahren“ zu „Umsatzsteuer- und Einkommensteuer-Erklärung: Reverse Charge Verfahren“ geändert.
  • Super, danke schonmal bis jetzt für alle Antworten!

    und in der UEkl. unter nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG eingetragen/auftauchen


    Heißt also konkret, hier oder?



    2. Wo erfasse ich diese Gutschrift denn im Modul Einkommenssteuer-Erklärung und dort in der EÜR? Also wohlgemerkt nicht im komplett separaten EÜR-Modul! Mache ich das hier?


    Ist das denn die richtige Stelle gewesen zur Erfassung dieser Einnahmen in der Einkommenssteuer-Erklärung?

  • Heißt also konkret, hier oder?

    ja, wo 100,-- steht.


    (würdest Du Das EÜR-Modul verwenden, würden solche Probleme nicht entstehen, weil diesen Umsatz auf Konto 8336 (Erlöse sonstige Leistungen EU gebucht hättest)

    Dann würde der Umsatz auch in der EÜR (welche du ja auch abgeben musst) an der richtigen Stelle (Betriebseinnahmen für die der Empfänger....) stehen

    Und bei der Datenübernahme in die EkSt-Erklä. auch (unter Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen)

    Ein weiteres Problem, in Form von Mini-One-Stop-Shop - MOSS Meldung könnte auch noch auf dich zukommen. Aber das ist eine andere Sache neuer Thread.


    Ist das denn die richtige Stelle gewesen zur Erfassung dieser Einnahmen in der Einkommenssteuer-Erklärung?

    Ja