Rückfragen zu Studium nach Ausbildung mit Nebenwohnung in den NL

  • Guten Sonntag,


    ich studiere seit 2018 und habe davor eine Ausbildung gemacht. Dieses Jahr wollte ich mal alle Steuererklärungen machen und hätte noch ein paar Fragen.

    1. Ich habe von 2015-2018 eine Schulische Ausbildung, zum ITA Informationstechnischer Assistent, mit der Allgemeinen Hochschulreife gemacht (Erstausbildung nach der Realschule ) und in dieser Zeit kein Geld verdient, kann ich mir dort was zurückholen ? So wie ich das verstanden habe geht das nicht. Oder kann ich mir doch irgendwas zurückholen ?
    2. Seit 2018 Studiere ich ( sprich meine Zweitausbildung oder Fortbildung je nachdem, wegen der staatlich anerkannten Berufsausbildung) Informatik
      1. Meine erste Frage würde sich um die Wohnung neben der Uni handeln. Und zwar bin ich aktuell in den NL und bei meinen Eltern in DE gemeldet. Dies hat den Grund, dass ich nicht für das Studium 90km von meinen Eltern zur Uni und wieder zurück pendeln müsste. Diese Wohnung kostet mich ca 300€ pro Monat, kann ich diese aufgrund der Fortbildung ( Bachelor Studium ) irgendwie absetzen ? Es gibt da diese doppelte Haushaltsführung greift diese hier ?
      2. Die zweite Frage wäre wegen meiner Arbeit. Und zwar habe ich während des Studiums eine Werksstudenten Stelle in der Nähe bei meinen Eltern gefunden. Dahin fahre ich 1x in der Woche aus der Wohnung in den NL und während der Klausurphase wohne ich bei meinen Eltern und fahre dann von dort. Das wären einmal 90km und einmal 24km, diese kann ich doch als Fahrkosten absetzen !? Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob ich auch als Startpunkt die Wohnung in den NL nehmen kann oder die in DE nehmen muss, obwohl ich während den Vorlesungen effektiv immer von dort dahin fahre.
      3. Wie sieht das mit dem Semesterbeitrag, dieser ist doch Werbekosten oder ? Dieser setzt sich jedoch aus ca 100€ Unikosten und 200€ Mobilitätspauschale zusammen. Wie muss ich diesen angeben ?


    Grüße Artur

  • Ich habe von 2015-2018 eine Schulische Ausbildung, zum ITA Informationstechnischer Assistent, mit der Allgemeinen Hochschulreife gemacht (Erstausbildung nach der Realschule ) und in dieser Zeit kein Geld verdient, kann ich mir dort was zurückholen ? So wie ich das verstanden habe geht das nicht. Oder kann ich mir doch irgendwas zurückholen

    richtig - wurde höchstrichterlich entschieden. Da du keine Einkünfte hattest und somit keine Steuern gezahlt hast, wirken sich die 6.000 Euro in den Sonderausgaben nicht aus.


    Meine erste Frage würde sich um die Wohnung neben der Uni handeln.

    Hier solltest du dich auf einschlägigen Seiten im Internet (z. B. Steuerberater, steuertipps.de u.ä.) zum Thema doppelte Haushaltsführung einlesen. Es gibt reichlich Lesestoff. Auch die Programme geben oft Hinweise.


    Die zweite Frage wäre wegen meiner Arbeit.

    Das sind Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit, für die du eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber erhalten hast (kannst du auch über VaSt abrufen). Was an Werbungskosten (Werbekosten ist etwas anderes) angesetzt werden kann, findest du ebenfalls auf den Seiten im Internet.

    Wie sieht das mit dem Semesterbeitrag, dieser ist doch Werbekosten oder ? Dieser setzt sich jedoch aus ca 100€ Unikosten und 200€ Mobilitätspauschale zusammen. Wie muss ich diesen angeben

    Da solltest du einmal mit einer Lohnsteuerhilfe sprechen. So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die Mobilitätskosten sicher, bei den Unikosten würde ich auch ja sagen, aber solange man nicht weiß, was genau dahinter steckt ....