Der Altersentlastungsbetrag verschwindet komplett aus der Steuerberechnung, sobald ich unter Kapitalerträge die Daten einer zweiten Steuerbescheinigung eingebe um den maximalen Altersentlastungsbetrag zu erreichen.
Einkünfte: Versorgungsbezüge, Leibrente und Kapitalerträge. Wobei sich aus den Kapitalerträgen der Altersentlastungsbetrag errechnet, allerdings nur solange nur die Kapitaleinkünfte aus einer Steuerbescheinigung der Bank eingetragen wird.
Mache ich einen Bedienungsfehler oder liegt ein Programmfehler vor?