Künstlersozialkasse - Problem mit Zuschuss

  • Hallo,

    ich habe mich neu Angemeldet, da ich mit der Suchfunktion leider nicht weiterkam.

    Es gibt zur KSK einige Einträge, aber nicht zu diesem Problem


    Leider werden bei den Vorsorgeaufwendungen meine Zuschüsse zur Künstlersozialkasse vollständig von meinen eigenen Beiträgen abgezogen,

    sodass ich am Ende null Euro absetzen kann. Das rechnet WISO mir auch gleich so aus, wenn ich die Felder richtig eingebe.. stimmt aber nicht.

    Das Problem: Die KSK meldet nur die Hälfte der Beiträge an die Finanzverwaltung, also nur den Eigenanteil als Ausgabe.

    Die Zuschüsse kommen aber obendrauf, sodass die Beiträge eigentlich doppelt so hoch sein sollten.

    Gibt es eine Möglichkeit in WISO, das richtig anzugeben?


    Das Problem wurde schon vor Jahren mal in Artikeln diskutiert.

    Gibt es mittlerweile eine praktische Lösung??


    https://www.vlh.de/kaufen-inve…s%20der%20KSK%20eintragen.

    In Sachen steuerfreier KSK-Zuschuss kommt es immer wieder zu Verwirrungen. Prüfen Sie deshalb unbedingt Ihren Steuerbescheid.

    Klassisches Beispiel, stark vereinfacht: Sie tragen Ihre Beiträge nach Abzug des Zuschusses der KSK in der Steuererklärung ein. Das sind 3.000 Euro. Darüber hinaus tragen Sie den steuerfreien Zuschuss der KSK in Höhe von 3.000 Euro ein. Das Finanzamt saldiert nun Beiträge und Zuschuss, das Ergebnis ist 0 Euro. Es werden also folglich 0 Euro Beiträge zur Krankenversicherung anerkannt.

    Sie sollten in einem solchen Fall unbedingt Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und im Einspruchsweg Ihren Anspruch auf den Sonderausgabenabzug durchsetzen.



    https://www.stb-web.de/news/article.php/id/7402

    Bleibt nur die Möglichkeit, den Zuschuss nicht anzugeben. Da aber tatsächlich ein steuerfreier Zuschuss von der KSK zur Krankenversicherung gezahlt wurde, wäre dann die Steuererklärung fehlerhaft. Zudem ist die Höhe des Zuschusses zur richtigen Berechnung der anzuerkennenden Sonderausgaben notwendig. Denn der Zuschuss wirkt sich nicht nur darauf aus, ob der Höchstbetrag von 1.900 EUR oder 2.900 EUR gilt, sondern auch auf die Höhe der unabhängig vom Höchstbetrag abziehbaren Basisbeiträgen. Die zur Krankenversicherung gezahlten Basisbeiträge sind zu kürzen um die steuerfreien Zuschüsse zu den Basisbeiträgen. Die richtige Berechnung ist nur möglich, wenn dieser Betrag bekannt ist. Somit ist es für die richtige Festsetzung der Einkommensteuer notwendig, die Höhe der Zuschüsse zur Krankenversicherung auch zu benennen.

    • Offizieller Beitrag

    Leider werden bei den Vorsorgeaufwendungen meine Zuschüsse zur Künstlersozialkasse vollständig von meinen eigenen Beiträgen abgezogen,

    sodass ich am Ende null Euro absetzen kann. Das rechnet WISO mir auch gleich so aus, wenn ich die Felder richtig eingebe.. stimmt aber nicht.

    Das Problem: Die KSK meldet nur die Hälfte der Beiträge an die Finanzverwaltung, also nur den Eigenanteil als Ausgabe.

    Die Zuschüsse kommen aber obendrauf, sodass die Beiträge eigentlich doppelt so hoch sein sollten.

    Gibt es eine Möglichkeit in WISO, das richtig anzugeben?

    Werden die Beiträge elektronisch übermittelt und dann von Dir über den Abruf beigestellt oder gibst Du die manuell ein? Bereinigte Screens zu allen betroffenen Eingabemasken wäre da ggf. wichtig, um sich da ein Bild machen zu können.

  • In welcher Rubrik gibst du ein - gesetzliche oder private Krankenkasse? KSK muss soweit ich weiß unter der Rubrik gesetzliche Krankenkasse eingetragen werden und dort unter Selbstzahler. Im Endeffekt müssen deine Beiträge und die Zuschüsse die Summe der geleisteten Beiträge ergeben - wenn du die Basisbeiträge nicht kennst, werden 4% von der Summe gerechnet. Ich würde daher die Summe der Beiträge in der Zeile Beiträge einsetzen und dann den Zuschuss der KSK offen absetzen.

  • Leider meldet die Künstlersozialkasse selbst die Beiträge - und das eigentlich zu niedrig.

    Das heißt, korrigieren der Maske könnte Probleme bereiten.

    Sie tauschen auf unter "Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen".

    Dabei werden die ersten drei Zahlen übertragen:

    Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung

    Darin enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt

    und Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen


    Die drei Felder unten sind leer:

    Von den Kranken- oder Pflegeversicherungen erstattete Beiträge zu diesen Beträgen

    Zuschüsse zu Krankenversicherung

    Zuschüsse zu Pflegeversicherungen


    Neben diesen drei Feldern ist auch kein blauer Balken, was bedeutet, dass hier nichts übertragen wurde.

    Es wurde also auch nicht null Euro gemeldet.

    Streng genommen müsste ich hier den Zuschuss angeben, dann verrechnet er allerdings mit dem gemeldeten Beitrag und ich komme bei null raus.

  • In welcher Rubrik gibst du ein - gesetzliche oder private Krankenkasse? KSK muss soweit ich weiß unter der Rubrik gesetzliche Krankenkasse eingetragen werden und dort unter Selbstzahler. Im Endeffekt müssen deine Beiträge und die Zuschüsse die Summe der geleisteten Beiträge ergeben - wenn du die Basisbeiträge nicht kennst, werden 4% von der Summe gerechnet. Ich würde daher die Summe der Beiträge in der Zeile Beiträge einsetzen und dann den Zuschuss der KSK offen absetzen.

    Genau da tauchen sie auf. Ja, ich glaube das wäre der richtige Weg, doch leider meldet die KSK nur die Hälfte der Beiträge - also nur den Eigenanteil.

    • Offizieller Beitrag

    Ein bisschen mehr Infos könnten die Screens schon enthalten. ;)


    Neben diesen drei Feldern ist auch kein blauer Balken, was bedeutet, dass hier nichts übertragen wurde.

    Es wurde also auch nicht null Euro gemeldet.

    Streng genommen müsste ich hier den Zuschuss angeben, dann verrechnet er allerdings mit dem gemeldeten Beitrag und ich komme bei null raus.

    So oder so kommst Du um Erläuterungen für das FA in den ergänzenden Angaben zur Erklärung nicht herum. Und entweder lässt Du die übermittelten Zahlen dann so, da die Künstlersozialkasse ja saldiert hat, oder Du änderst sowohl die Gesamtbeiträge als auch den Zuschuss manuell. Und den Bescheid musst Du dann natürlich in jedem Fall ganz genau prüfen.


    Schon interessant, wie die ihre Klientel ins offene Messer laufen lassen.

  • Vor allem seltsam, dass das schon über Jahre so läuft..

    Ich habe die KSK deswegen noch einmal angeschrieben, mal sehen was kommt..

    • Offizieller Beitrag

    Vor allem seltsam, dass das schon über Jahre so läuft..

    Ich habe die KSK deswegen noch einmal angeschrieben, mal sehen was kommt..

    Kannst ja nach deren Antwort netter weise einmal hier posten, was die Dir geschrieben haben. ;)

  • Hmm.. der Bescheid der KSK könnte Aufschluss geben:


    Ausgewiesen ist die Summe derjenigen Beiträge, die die KSK Ihnen im Zeitraum vom 11.1.2019 bis 10.1.2020 ausgezahlt oder (im Wege der Verrechnung mit Rentenversicherungsbeiträgen) gutgeschrieben hat. In welcher Höhe Sie Beiträge an Ihr Krankenversicherungsunternehmen gezahlt haben, ist von dem Krankenversicherungsunternehmen an das BZST zu melden.


    Bedeutet das, dass ich meinen Eigenanteil vielleicht von meiner Krankenkasse bescheinigen lassen muss, und der KSK-Anteil auf plusminus Null kommen MUSS?

  • Habe ja versprochen, die Antwort der Künstlersozialkasse hier zu posten:


    "Zuschüsse" erhalten Sie von der Künstlersozialkasse nicht. Um bei dem o. a. Beispiel eines Arbeitnehmers zu bleiben: auch ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Zuschuss zu Sozialversicherung. Bei dem Betrag, den der Arbeitgeber übernimmt handelt es sich um den Arbeitgeberanteil.


    Was für mich heisst, auch Freiberufler erhalten insofern keinen "Zuschuss".

    Die Meldung der KSK an das Finanzamt ist also richtig: Nur der Eigenanteil wird gemeldet, da er von der Steuer abgesetzt werden kann, der "Zuschuss" (also der KSK Anteil) kann weder abgesetzt werden, noch muss er als Zuschuss verbucht werden. Also null Euro Zuschuss wäre richtig.

    Das bedeuten, dass die Artikel oben alle falsch lagen, die von einem Zuschuss sprachen.. Seltsam, dass Steuerberater dies nicht wissen..


    Vor allem seltsam, dass das schon über Jahre so läuft..

    Ich habe die KSK deswegen noch einmal angeschrieben, mal sehen was kommt..

    Kannst ja nach deren Antwort netter weise einmal hier posten, was die Dir geschrieben haben. ;)

    • Offizieller Beitrag

    "Zuschüsse" erhalten Sie von der Künstlersozialkasse nicht. Um bei dem o. a. Beispiel eines Arbeitnehmers zu bleiben: auch ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Zuschuss zu Sozialversicherung. Bei dem Betrag, den der Arbeitgeber übernimmt handelt es sich um den Arbeitgeberanteil.

    Was für mich heisst, auch Freiberufler erhalten insofern keinen "Zuschuss".

    Die Meldung der KSK an das Finanzamt ist also richtig: Nur der Eigenanteil wird gemeldet, da er von der Steuer abgesetzt werden kann, der "Zuschuss" (also der KSK Anteil) kann weder abgesetzt werden, noch muss er als Zuschuss verbucht werden. Also null Euro Zuschuss wäre richtig.

    Das bedeuten, dass die Artikel oben alle falsch lagen, die von einem Zuschuss sprachen.. Seltsam, dass Steuerberater dies nicht wissen..

    Absolute Wortklauberei und ändert nichts an der Art und Weise der einkommensteuerlichen Behandlung. Im Prinzip haben die Dir gar nicht geantwortet und das eigentliche Problem bei deren Art der Bescheinigung totgeschwiegen.


    Dann muss der Gesetzgeber und Richtliniengeber sich bei der Wortwahl seiner Vorgaben bezüglich der von der Art der Aufwendungen vergleichbaren gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber gehörig verhauen haben:

  • Aber jetzt habe ich ein Schreiben von der KSK, in dem sie mir noch eimal bestätigen, dass sie keine Zuschüsse gezahlt haben.

    Ausserdem haben sie selbst keine Zuschüsse gemeldet.

    Ich werde deshalb keine Zuschüsse angeben und im Anschreiben an die Finanzverwaltung noch einmal auf den Brief der KSK verweisen.

    Mehr kann man glaube ich hier nicht verlangen.

    Es kann gut sein, dass mit diesen "Zuschüssen" wirklich etwas anderes gemeint ist als der KSK-Anteil.

    • Offizieller Beitrag

    Es kann gut sein, dass mit diesen "Zuschüssen" wirklich etwas anderes gemeint ist als der KSK-Anteil.

    "Zuschüsse" erhalten Sie von der Künstlersozialkasse nicht. Um bei dem o. a. Beispiel eines Arbeitnehmers zu bleiben: auch ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber grundsätzlich keinen Zuschuss zu Sozialversicherung. Bei dem Betrag, den der Arbeitgeber übernimmt handelt es sich um den Arbeitgeberanteil.

    Aber jetzt habe ich ein Schreiben von der KSK, in dem sie mir noch eimal bestätigen, dass sie keine Zuschüsse gezahlt haben.

    Hast Du Die überhaupt meinen Screen und die markierten Bezeichnungen angeschaut? Und dann vielleicht selber einmal in diesen Eingabemasken die kleinen vorstehenden erläuternden Fragezeichen angeklickt bzw. die rechtsseitigen Erläuterungen zu jeder Zeile gelesen? Die Arbeitgeberanteile/-beiträge/-zuschüsse sind dasselbe in grün wie bei der KSK.


    2019-09-09-Ausstellung-Besondere-LSt-Bescheinigungen-2020.pdf

  • Das habe ich auch, aber diese Felder sind für Arbeitnehmer gedacht.


    Das Feld der Zuschüsse, das ich meine, hat diese Beschreibung hier unterm Fragezeichen (siehe Bild unten).

    Der Text widerspricht sich selbst.

    Es geht hier ausschließlich zum Zuschüsse zu einer FREIWILLIGEN gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    Das ist die KSK eben nicht, da sie NUR Pflichtversicherte aufnimmt.

    Also gehören in dieses Feld KEINE Zuschüsse der Künstlersozialkasse,

    das könnte in diesem Fall tatsächlich ein Fehler der WISO-Software sein.


    Die Argumentation der KSK ging in die ähnliche Richtung:


    Sinngemäß aus dem Schreiben:

    1. Für mich besteht Versicherungs-PFLICHT

    2. Darum sind meine Beiträge an die KSK zu entrichten, sie führt diese zusammen mit dem "Arbeitgeberanteil" ab

    3. "Zuschüsse" zu einer freiwilligen Versicherung bekomme ich dagegen nicht, darum werden sie auch nicht bescheinigt.



    Wäre ich freiwillig woanders versichert, wäre der Fall anders (s.u.)


    https://www.krankenkassen-dire…themen/thema.pl?id=473946

    Beitragszuschuss vom Arbeitgeber

    Innerhalb versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich ihre Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen. Ein "Zuschuss" des Arbeitgebers wird an Arbeitnehmer nicht gezahlt, da der Arbeitgeber als Beitragsschuldner der Krankenkasse die Beiträge vom Lohn/Gehalt einbehält und abführt. Anders sieht es aus, wenn der Versicherte freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse oder privat krankenversichert ist. Dann ist der Versicherte Beitragsschuldner und erhält dazu unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Arbeitgeber.

    Freiwillig gesetzlich Versicherte

    Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung, wenn sie wegen Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze krankenversicherungsfrei sind und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied angehören. Die Höhe des Beitragszuschuss entspricht dem sonst vom Arbeitgeber für versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer zu zahlenden Anteil am regulären Kassenbeitrag/Pflegebeitrag.

    • Offizieller Beitrag

    Also gehören in dieses Feld KEINE Zuschüsse der Künstlersozialkasse, das könnte in diesem Fall tatsächlich ein Fehler der WISO-Software sein.

    Es ist definitiv kein Fehler der Software. Aber ich kann nicht mehr, als es Dir mit diversen Beispielen darlegen. Mach daraus, was Du möchtest.


    Das Problem wurde schon vor Jahren mal in Artikeln diskutiert. Gibt es mittlerweile eine praktische Lösung??

    Und warum dieser Startpost mit den von Dir genannten Links/Beispielen? Da ist von Buhl-Software keinerlei Rede, sondern nur von dem dieses Problem verursachenden Prozedere der KSK.