Hallo,
ich habe mich neu Angemeldet, da ich mit der Suchfunktion leider nicht weiterkam.
Es gibt zur KSK einige Einträge, aber nicht zu diesem Problem
Leider werden bei den Vorsorgeaufwendungen meine Zuschüsse zur Künstlersozialkasse vollständig von meinen eigenen Beiträgen abgezogen,
sodass ich am Ende null Euro absetzen kann. Das rechnet WISO mir auch gleich so aus, wenn ich die Felder richtig eingebe.. stimmt aber nicht.
Das Problem: Die KSK meldet nur die Hälfte der Beiträge an die Finanzverwaltung, also nur den Eigenanteil als Ausgabe.
Die Zuschüsse kommen aber obendrauf, sodass die Beiträge eigentlich doppelt so hoch sein sollten.
Gibt es eine Möglichkeit in WISO, das richtig anzugeben?
Das Problem wurde schon vor Jahren mal in Artikeln diskutiert.
Gibt es mittlerweile eine praktische Lösung??
https://www.vlh.de/kaufen-inve…s%20der%20KSK%20eintragen.
In Sachen steuerfreier KSK-Zuschuss kommt es immer wieder zu Verwirrungen. Prüfen Sie deshalb unbedingt Ihren Steuerbescheid.
Klassisches Beispiel, stark vereinfacht: Sie tragen Ihre Beiträge nach Abzug des Zuschusses der KSK in der Steuererklärung ein. Das sind 3.000 Euro. Darüber hinaus tragen Sie den steuerfreien Zuschuss der KSK in Höhe von 3.000 Euro ein. Das Finanzamt saldiert nun Beiträge und Zuschuss, das Ergebnis ist 0 Euro. Es werden also folglich 0 Euro Beiträge zur Krankenversicherung anerkannt.
Sie sollten in einem solchen Fall unbedingt Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und im Einspruchsweg Ihren Anspruch auf den Sonderausgabenabzug durchsetzen.
https://www.stb-web.de/news/article.php/id/7402
Bleibt nur die Möglichkeit, den Zuschuss nicht anzugeben. Da aber tatsächlich ein steuerfreier Zuschuss von der KSK zur Krankenversicherung gezahlt wurde, wäre dann die Steuererklärung fehlerhaft. Zudem ist die Höhe des Zuschusses zur richtigen Berechnung der anzuerkennenden Sonderausgaben notwendig. Denn der Zuschuss wirkt sich nicht nur darauf aus, ob der Höchstbetrag von 1.900 EUR oder 2.900 EUR gilt, sondern auch auf die Höhe der unabhängig vom Höchstbetrag abziehbaren Basisbeiträgen. Die zur Krankenversicherung gezahlten Basisbeiträge sind zu kürzen um die steuerfreien Zuschüsse zu den Basisbeiträgen. Die richtige Berechnung ist nur möglich, wenn dieser Betrag bekannt ist. Somit ist es für die richtige Festsetzung der Einkommensteuer notwendig, die Höhe der Zuschüsse zur Krankenversicherung auch zu benennen.