Verpflegungspauschale in eigener Stadt - Belege?

  • Als Freiberufler liegt mein beruflicher Schwerpunkt ja eigentlich in meinem eigenen Büro.

    Ich reise dennoch gelegentlich zu Kunden nach Hause, manchmal z.B. fünf Tage am Stück, um etwas fertigzustellen.

    Das ist ein Arbeitstag von über acht Stunden plus An- und Abreise.

    Kann ich den Verpflegungsmehraufwand auch dann geltend machen, wenn der Kunde in meiner eigenen (Groß-)Stadt ansässig ist?

    Wenn ja: Welche Belege sind hier erforderlich?

    Ich habe ja keine Hotel-Rechnungen und Fahrtkosten fallen auch kaum an?

    Kann ich die Verpflegung einfach Tageweise in die EÜR buchen oder könnten hier später Belege gefordert werden?

  • Moin,


    Dienstreisen definieren sich durch die Abwesenheit von Wohnung und erster Betriebsstätte, eine räumliche Entfernung ist hier also nicht vorgegeben :)

    Es gibt eventuell Arbeitszeitnachweise, die die Zeit vor Ort belegen und bestenfalls vom Kunden gegengezeichnet sind (z. B. für die Rechnungsstellung) ? ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf