Gwg unter 800 Euro aus Anlage-Verzeichnis löschen

  • Verstehe ich das richtig, oder kann man gwg unter 800 Euro einfach im nächsten Jahr aus dem Anlagenverzeichnis löschen?:/:/:?:

    https://www.haufe.de/finance/b…tsguetern_186_413002.html

    Es reicht also aus, wenn das Wirtschaftsgut unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage auf das Anlagekonto (z. B. auf das Konto 0480 beim SKR 03) gebucht wird. Ein Ausweis in den Folgejahren ist somit nicht mehr erforderlich, sodass auch dAufwendungen von mehr als 150 EUR (ab 2018: 250 EUR) und nicht mehr als 410 EUR (ab 2018: 800 EUR) können im maßgebenden Wirtschaftsjahr in voller Höhe gemäß § 6 Abs. 2 EStG als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nach § 6 Abs. 2 Satz 4 und 5 EStG ist das Wirtschaftsgut unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage sowie der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des Einlagewertes in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.

    Konsequenz: Buchung mit Buchungstext auf separatem Anlagekonto genügt

    Es reicht also aus, wenn das Wirtschaftsgut unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage auf das Anlagekonto (z. B. auf das Konto 0480 beim SKR 03) gebucht wird. Ein Ausweis in den Folgejahren ist somit nicht mehr erforderlich, sodass auch der Aufnahme in ein Anlageverzeichnis nicht mehr erforderlich ist. Das heißt, dass bei einer Aufnahme ins Anlageverzeichnis keine höheren Anforderungen zu stellen sind. Somit reicht ein einmaliger Ausweis im Anlageverzeichnis des Anschaffungsjahres aus. Nach der Abschreibung auf 0 EUR müssen die geringwertigen Wirtschaftsgüter nicht mehr in das Anlageverzeichnis der folgenden Jahre aufgenommen werden