In einem älteren Beitrag fand ich folgende Frage
>> ich besitze seit dezember 2001 eine eigentumswohnung mit einer wohn nutzfläche von 62,48qm. der kaufpreis betrug inkl. grundanteil 180.000 dm. das grundstück hat 509qm. mein anteil beträgt 10.200 / 200.000. <<
Antwort war damals:
>>dein Anteil am Grundstück beträgt demnach 180000DM[Kaufpreis]/200.000*10.200=9.180,--DM.
Der prozentualle Anteil des Grundstückes beträgt also 5,1% vom Kaufpreis.
Du ermittelst die Anschaffungskosten insgesamt und ziehtst hiervon 5,1% ab. Das wäre die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.<<
M.E. kann das doch nicht stimmen. Der Grundstücksanteil am Kaufpreis ist doch nicht gleich dem Miteigentümeranteil (hier: 10.200/200.000), oder???
Wie berechnet man denn nun den Anteil von Grund und Boden an den Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung?
Danke!
Thorsten