Häusliches Arbeitszimmer in den Werbungskosten

  • Hallo liebe Wiso-Gemeinde,

    bin neu hier und mach meine erste Anfrage.

    Berücksichtigung der Arbeitszimmers bei den Werbungskosten:

    Die Kosten für das Arbeitszimmer, bzw. für das Wohneigentum sind erfasst und die anteilige Verteilung

    auf des Arbeitszimmer ist unter "Verwaltung" einzusehen.

    Bei den Kosten für das Arbeitszimmer in den Werbungskosten ist zwar rechts der Haken gesetzt, aber es erscheint nicht der zu berücksichtigende Betrag.

    Die Kosten für das Arbeitszimmer stehen auf 0 €.


    Welche Einstellung, bzw. welches Häkchen hab ich übersehen, damit der Betrag der AZ-Kosten erscheint und berücksichtigt wir?


    Freue mich auf eure Unterstützung.

    • Offizieller Beitrag

    Die Masken sind doch eigentlich selbsterklärend. Da müsstest Du mal bereinigte Screens Deiner Angaben in der Verwaltung sowie in den Werbungskosten zu den nichtselbständigen Einkünften anhängen. Ohne Infos lässt sich das nicht nachstellen/prüfen.

  • Vielleicht war ich am Anfang zu kurz.

    Es gibt 3 Einkunftarten:

    1. Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit von 01 - 04.2019 mit Werbungskosten "Entfernungspauschale"

    2. Versorgungsbezüge 04 - 12.2019 ohne Werbungskosten

    3. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit 04 - 12.2019

    und diesem 3. EK aus selbständiger Tätigkeit soll das Arbeiszimmer zugewiesen werden,

    d.h. für diese Tätikeit wird das AZ als Arbeitsmittelpunkt genutzt.


    Nun ist der Knackpunkt, wie bekommen ich die Verbindung zwischen dem 3. EK und dem AZ hin?

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht war ich am Anfang zu kurz.

    Vor allem, wenn Du oben schreibst:

    Berücksichtigung der Arbeitszimmers bei den Werbungskosten:

    Und jetzt:

    3. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit 04 - 12.2019 und diesem 3. EK aus selbständiger Tätigkeit soll das Arbeiszimmer zugewiesen werden,

    d.h. für diese Tätikeit wird das AZ als Arbeitsmittelpunkt genutzt.


    Nun ist der Knackpunkt, wie bekommen ich die Verbindung zwischen dem 3. EK und dem AZ hin?

    Du richtest das in der Verwaltung als nicht ganzjährig genutzt für 01.04.-31.12.2019 und ordnest es zu 100% den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zu. Und dann gehst Du in die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Deiner vereinfachten EÜR im ESt-Modul und machst da in der Maske zum Arbeitszimmer die entsprechend noch erforderlichen Angaben.