Was denn jetzt? Und Letzteres kann ich nicht glauben. Die können und dürfen die Photovoltaikanlage gar nicht unter derselben Steuernummer laufen lassen, weil sich aus jedem Betrieb die eigenen Rechtsfolgen ergeben. Es sei denn, und das halte ich, zumindest nach Deiner Schilderung, für sehr unwahrscheinlich, die Photovoltaikanlage wäre notwendiges Betriebsvermögen des regulären gewerblichen Betriebs. Und das kann ich kaum glauben. Das hätte aber zur Folge, dass Du die PV-Anlage im Rahmen dieses regulären Gewerbes aktivieren müsstest. Dann hättest Du aber zwangsläufig auch nur eine EÜR.
Also noch einmal beim FA anrufen und ganz in Ruhe alles noch einmal dezidiert erklären lassen und mitschreiben.
Ich habe ja heute morgen beim FA angerufen und die haben mir die Auskunft gegeben das beide Gewerbe unter der gleichen Steuernummer laufen. Viel falsch verstehen kann man da ja nicht. Die PV Anlage hat nichts mit dem anderen Gewerbe zu tun.
Ich werde es aber morgen noch einmal versuchen, mal schauen welche Auskunft ich dann erhalte.
Die Abrechnung der Umsatzsteuer ist aber auf jeden Fall auf einem Bescheid des FA mit der zweiten Steuernummer.