Spendenbescheinigung beim Finanzamt vorlegen für Steuern von 2016?

  • Ich mache jetzt erst meine Steuern für das Jahr 2016 (ja, hätte längst erledigt sein können).

    In Wiso habe ich soweit auch alles eingetragen, erinnere mich aber dadran gelesen zu haben, dass Spendenbescheinigungen von vor 2017 dem Finanzamt vorgelegt werden müssen.

    Stimmt das so? Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit in Wiso Dokumente ans Finanzamt zu schicken, wenn ich sowieso die Steuererklärung hinschicke? Oder müsste ich die Bescheinigungen per Post schicken?

    Falls die Bescheinigungen nicht vorgelegt werden müssen, nimmt das Finanzamt die Angaben einfach so an oder fragen die nach einer Bescheinigung?


    Es wäre schon echt blöd wenn die Spenden nicht anerkannt werden, nur weil dem Finanzamt meine Bescheinigung nicht vorliegt, schließlich sind es Spenden von über 2000€ (an eine Kirche).


    Die gleiche Frage hätte ich dann zu den Jahren 2017-2019.


    Danke schonmal :)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit in Wiso Dokumente ans Finanzamt zu schicken, wenn ich sowieso die Steuererklärung hinschicke? Oder müsste ich die Bescheinigungen per Post schicken?

    Ein Programm nur namens "WISO" gibt es ohne hin nicht. Ich habe den Beitrag mal ins Unterforum für das Sparbuch verschoben. Darüber hinaus müssen Belege immer noch auf althergebrachte Weise übermittelt werden; allenfalls Fax und Email wären noch denkbar. Wobei der Bearbeiter auch auf die Vorlage von Originalbelegen bestehen kann.


    Es wäre schon echt blöd wenn die Spenden nicht anerkannt werden, nur weil dem Finanzamt meine Bescheinigung nicht vorliegt, schließlich sind es Spenden von über 2000€ (an eine Kirche).

    Bei der Höhe wird ohnehin jeder Bearbeiter einen Nachweis anfordern. Von daher stellt sich die Frage mit der "Vereinfachungsregelung" gar nicht.

  • wenn 2016 so spät abgegeben wird, spart man Zeit, wenn man die Original-Spendenbescheinigungen gleich ans FA schickt! Sie können auch abwarten - wird eine Erstattung oder eine Nachzahlung erwartet?

    • Offizieller Beitrag

    Super, damit hat sich das schon geklärt. Dann schicke ich die Belege direkt an das Finanzamt und kommuniziere mit denen direkt.

    Ich hoffe, Du hast @lialia da etwas falsch verstanden. Du schickst ja die Erklärung sicherlich mit ELSTER, ggf. auch zertifiziert. Da fertigst Du im Programm mit einem Klick eine Ankündigung eines separaten Begleitschreibens zur Erklärung. Dieses Begleitschreiben fertigst Du dann programmunterstützt und kündigst darin die Übersendung des Belegs an. Dann weiß der Bearbeiter Bescheid und fängt mit der Bearbeitung der Erklärung nicht an, bevor Dein Schreiben mit den Belegen im FA eingetroffen ist.