Gesonderte und einheitliche Feststellung notwendig?

  • Hallo,


    wir haben eine GbR, die Beteiligten sind Eheleute.

    Ich habe jetzt mit der Einkommensteuer angefangen und dort auch den Betrieb eingegeben und in der gleichen Datei die EÜR erstellt.

    Letztes Jahr wurde die Steuer von einem Steuerberater angefertigt und der hat u.A. eine "Gesonderte und einheitliche Feststellung" mit abgegeben.

    Jetzt habe ich mich daran gemacht, die Festellung im Wiso Modul auszufüllen.

    Dort muss ich eine EÜR anhängen, kann aber nur eine Datei der Endung .eur auswählen, also nicht die EÜR, welche ich in der Einkommenssteuererklärung angelegt habe.


    Zwei Fragen:

    muss ich überhaupt eine solche Feststellung abgeben? WISO selbst hat mich ja einfach nach der Aufteilung des Betriebs gefragt, was ich mit 50:50 beantwortet habe.

    Wie kann ich die Daten, welche ich jetzt mühsam im ESt Modul eingetippt habe, in eine reines EÜR Format (.eur) exportieren?


    Warum hängen die Module eigentlich nicht alle zusammen?

    Ich hätte jetzt erwartet, dass ich einmal auf "Steuer machen" klicke und dann alle Formulare auswählen kann, die ich brauchen werde...

    Oder habe ich etwas übersehen?


    Gruß

  • muss ich überhaupt eine solche Feststellung abgeben?

    anscheinend sonst hätte der StBer. sie nicht ausgefüllt. (vereinfacht: bei einer ´Gesellschaft" muss eben ´festgestellt´werden wem was zugeordnet werden muss)

    Dort muss ich eine EÜR anhängen, kann aber nur eine Datei der Endung .eur auswählen, also nicht die EÜR, welche ich in der Einkommenssteuererklärung angelegt habe.

    Die EÜR wird mit dem Modul EÜR erstellt (in dem Du Deine 650 Buchungen ´reiklopst´) und wird mit der Endung .eur2019 abgespeichert

    Also diese *.eur2019 für den Import auswählen.

    Warum hängen die Module eigentlich nicht alle zusammen?


    weil es auch Nutzer gibt die nicht alles benötigen.

    (Du/Ihr als Unternehmer wirst noch einige brauchen und froh sein das EÜR-Modul zu nutzen. )


    Ich hätte jetzt erwartet, dass ich einmal auf "Steuer machen" klicke und dann alle Formulare auswählen kann, die ich brauchen werde...

    ;) da schreib ich jetzt mal nix zu ....

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die GbR Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielt, dann ist die Feststellungserklärung auch bei Eheleuten m.E. zwingend erforderlich.


    Eine EÜR wird im Sparbuch bei richtigem "Buchen" mit dem gesonderten EÜR-Modul immer mit *.eur20xx angelegt und gespeichert.


    Die im ESt-Modul des Sparbuchs angelegt vereinfachte EÜR kennt keine Buchungskonten etc. und kann deshalb auch nicht in einer gesonderten Datei abgespeichert werden, sondern bleibt Bestandteil der ESt-Datei. Mangels Konten kann man dann auch nicht einmal so eben in eine *.eur20xx exportieren.


    Warum hängen die Module eigentlich nicht alle zusammen?

    Weil es eben auch Standardfälle gibt, die eben nicht das umfängliche Buchen benötigen bzw. bei denen aus sonstigen Gründen diese vereinfachte EÜR des ESt-Moduls ausreicht.

  • Dann noch ein Frage dazu:

    Ich habe das ESt Modul vollständig ausgefüllt, hab da eine EÜR für den Handels-Betrieb drin und eine für meine PV Anlage (beide unter der gleichen Steuernummer und beide wurden den Ehegatten zu jew. 50% zugeordnet).

    Wenn ich jetzt die gesonderte Feststellung mache, dann muss dort ja als Anhang eine bzw. beide EÜR rein.

    Wenn ich die Steuererklärung auf Papier machen würde, wäre das ja auch kein Problem.

    Dann hätt ich einmal die ESt, die USt, die EÜR und die ges. Feststellung. Also alle Dokumente zusammen und wenn jemand die Feststellung auswerten will, kann er sich die EÜR einfach dazunehmen.

    Jetzt sind das bei Wiso ja alles separate Module. Wie funktioniert da die Online-Abgabe der Erklärungen?

    Kann ich die ESt inkl. der EÜR über das Programm ans FA senden?

    Und dann die Feststellung ohne den Anhang EÜR, weil der ja schon bei FA ist?

    Kommt das bei denen alles in einen "Ordner" mit der Steuernummer des Unternehmens?

    Oder muss cih bei Abgabe der Feststellung über Wiso auch eine EÜR anhängen?


    Und: in der ESt führt mich das Programm durch die Erfassung der PV Anlage und erstellt dann die EÜR.

    Im EÜR Modul gibt es eine solche Anleitung nicht. Da hab ich erstmal keinen Plan, wie ich die PV Anlage einzutragen habe, gerade das Thema "Eigenverbrauch"...


    Gruß

    Sven_B


    btw.: gibt es auch eine Möglichkeit, den die jeweiligen Formulare direkt zu ändern? Beider ESt kann man aus der Formular-Voransicht direkt an den Programmpunkt springen, wo der Wert herkam. Bei der Feststellung geht das aber nicht. Ich könnte mich auf diesem Wege nämlich an der Steuererklärung des Steuerberaters vom letzten Mal entlanghangeln... Aber die Fragen im Interview passen nicht immer zu den Eintragungen im Bogen. Beispiel: welche Frage im Interview füllt im ESt1b die Zeile 32 "Zeitanteilige Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen" aus?

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich die ESt inkl. der EÜR über das Programm ans FA senden?

    Senden könnte in der Tat klappen, da die Software offensichtlich auch mehrere vereinfachte EÜRs versenden kann und man ja unter den betrieblichen Grunddaten auch immer eine andere Steuernummer angeben kann. Nur ob, das FA dies dann letztlich auch entsprechend zuordnen und verarbeiten kann, das steht auf einem anderen Blatt. Ich würde das nicht ohne vorherige Klärung und ausdrückliche Zustimmung mit dem FA machen.


    Und dann die Feststellung ohne den Anhang EÜR, weil der ja schon bei FA ist?

    Das wäre abhängig von der Antwort des FAs zu dem vorherigen Punkt.


    gibt es auch eine Möglichkeit, den die jeweiligen Formulare direkt zu ändern? Beider ESt kann man aus der Formular-Voransicht direkt an den Programmpunkt springen, wo der Wert herkam. Bei der Feststellung geht das aber nicht.

    nein


    Aber die Fragen im Interview passen nicht immer zu den Eintragungen im Bogen. Beispiel: welche Frage im Interview füllt im ESt1b die Zeile 32 "Zeitanteilige Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen" aus?

    Das kommt doch auf den Sachverhalt bzw. die Besteuerungsgrundlagen in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum an. Und ein interview muss auch diverse im Einzelfall vielleicht überflüssige Fragen stellen, um diese und jene Entscheidung eben treffen zu können.


    Und ein vernünftiges Buchen einer gewerblichen GbR macht durchaus Sinn, da ja auch Sonderbetriebsvermögen bzw. Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben gegeben sein können.


    Ich persönlich würde alles sauber wie vorgesehen machen und im Zweifel noch einmal mit Copy&Paste von vorne beginnen. Und da sieht man dann einmal, dass ein Steuerberatungsbüro sein Honorar auch nicht geschenkt bekommt und durchaus etwas dafür leisten muss.

  • Zitat

    Ich persönlich würde alles sauber wie vorgesehen machen und im Zweifel noch einmal mit Copy&Paste von vorne beginnen. Und da sieht man dann einmal, dass ein Steuerberatungsbüro sein Honorar auch nicht geschenkt bekommt und durchaus etwas dafür leisten muss.

    Jepp, mach ich gerade. Ich übertrage gerade alle Buchungselemene aus der Excel-Liste des Steuerbüros einzeln in das EÜR Modul.


    Bin mal gespannt, wie man dann den Eigenverbrauch der PV Anlage in die EÜR reinbekommt, ohne den Interview-Modus.

    Aber eigentlich muss ich ja nur die Zahl kennen und dann kann ich sie unter Privatentnahme buchen.

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich die ESt inkl. der EÜR über das Programm ans FA senden?

    Senden könnte in der Tat klappen, da die Software offensichtlich auch mehrere vereinfachte EÜRs versenden kann und man ja unter den betrieblichen Grunddaten auch immer eine andere Steuernummer angeben kann. Nur ob, das FA dies dann letztlich auch entsprechend zuordnen und verarbeiten kann, das steht auf einem anderen Blatt. Ich würde das nicht ohne vorherige Klärung und ausdrückliche Zustimmung mit dem FA machen.


    Und dann die Feststellung ohne den Anhang EÜR, weil der ja schon bei FA ist?

    Das wäre abhängig von der Antwort des FAs zu dem vorherigen Punkt.

    Und warum hast Du das nicht einmal im Detail mit dem FA abgeklärt, bevor Du Dich nun immer weiter im Programm verstrickst? Mit dem FA alle existierenden Steuernummern mit Betriebszusammenhang abstimmen und ob denen die vereinfachten EÜRs reichen. Für den Fall wäre dann eben die manuell gestrickte Feststellungserklärung ggf. nachzureichen (Steuernummer?).