Umbuchung von Abschlagszahlungen von 19% auf 16%

  • Hallo Zusammen,

    wir sind im Baugewerbe und ein Projekt wurde mit der Abnahme am 07.07.2020 beendet. Das bedeutet, dass das gesamte Honorar mit 16% Umsatzsteuer bedacht werden muss. Wir haben allerdings gut 80% Honorarvolumen mit 19% Umsatzsteuer bereits abgerechnet. Eine Recherche im Netz ergab folgendes aus einem Beispiel:

    Die erhaltenen Anzahlung aus dem April 2020 ist in der Voranmeldung August 2020 in der Zeile 26 ("Umsätze zum Steuersatz von 19%") mit - 100.000 EUR rückgängig zu machen und der gesamte Umsatz von 500.000 EUR in der Zeile 28 ("Umsätze zu anderen Steuersätzen") mit 16% zu erklären.

    Ich frage mich nun wie und wo in WiSo Steuer ich die Umsätze zum Steuersatz von 19% buchen soll? Welches Konto? Ich kann ja in Wiso Steuer keine Zeile 26 oder 28 ausfüllen, sondern nur Umsätze buchen? Ich kann natürlich das gesamte Honorar zur Wertstellung auf das Konto 8400 mit 16% Umsatzsteuer buchen, aber wie kann ich die bis dato erhaltenen Honorare samt der 19% Umsatzsteuer buchen/verrechnen?

    Für Feedback danke ich herzlich vorab!

    BG Christoph

    • Offizieller Beitrag

    Das Sparbuch und wahrscheinlich auch die Mac-Version haben bisher noch keine Anpassung bzw. kein Update für die Anpassung des USt-Satzes bekommen. Es ist mir zumindest bisher noch keines für das Sparbuch angeboten worden.


    Aber man sollte in dem Zusammenhang mal prüfen, ob nicht zutreffend bis 30.06.2019 nach Teilleistungen mit 19% abgerechnet worden ist. Das ist doch gerade im Baugewerbe eine nicht gerade unübliche Praxis und eigentlich immer auch genau so vertraglich vereinbart. Also müsste die Schlussrechung auch entsprechend aufgeteilt werden mit bis zum 30.06.2020 erbrachten Teilleistungen und mit nach dem 30.06.2020 erbrachten Teilleistungen. Da würde ich an Deiner Stelle noch einmal mit meinem Steuerberater sprechen.


    2020-06-30-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-final BMF-Schreiben .pdf

  • Gemäß meiner Recherche gilt bei allen Bauleistungen die Abnahme als Stichtag, und sollte diese zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 liegen, gilt der gesamte Umfang mit 16% zu besteuern. Ich habe das PDF kurz betrachtet, aber noch nicht intensiv. Ich gehe davon aus, dass jedoch stimmt.

    Ein Update von Wiso Steuer gab es bereits, und so kann man auch schon zwischen 16% und 19% wählen. Es gibt auch neben dem Buchen von Einnahmen und Ausgaben auch zwei neue Möglichkeiten für Rückgabe von Einnahmen oder Ausgaben. Wenn ich dies allerdings auswähle und sage ich möchte meine Umsätze dieses Projekts als Rückgabe von Einnahmen gegen rechnen, dann blockiert das Programm, da ich das aktuell mit 19% nicht buchen kann.

  • Das Sparbuch und wahrscheinlich auch die Mac-Version haben bisher noch keine Anpassung bzw. kein Update für die Anpassung des USt-Satzes bekommen. Es ist mir zumindest bisher noch keines für das Sparbuch angeboten worden.

    die Steuersätze sind aber schon angepasst...

    Also müsste die Schlussrechung auch entsprechend aufgeteilt werden mit bis zum 30.06.2020 erbrachten Teilleistungen und mit nach dem 30.06.2020 erbrachten Teilleistungen.

    es muss eine MwSt.-Berichtigung durchgeführt werden (steht doch im verlinkten Schreiben)

    In Abschlagszahlungen zuviel abgeführte USt. wir zurück erstattet.

    • Offizieller Beitrag

    Gemäß meiner Recherche gilt bei allen Bauleistungen die Abnahme als Stichtag, und sollte diese zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 liegen, gilt der gesamte Umfang mit 16% zu besteuern.

    Sicher, dass das nicht noch die aus dem bis 2007 (oder wann das war) gültigen USt-Satz herrührt, der immer noch für Altumsätze dieser Jahre in den Systemen (zu anderen Steuersätzen) hinterlegt ist?


    Ein Update von Wiso Steuer gab es bereits, und so kann man auch schon zwischen 16% und 19% wählen.

    Ich glaube, da machst Du es dir ein bisschen zu einfach.


    Nur so ein Gedanke:
    Da baut ein Bauträger ein Reihenhaus und vereinbart Teilleistungen nach Bauabschnitten. Warum sollte da der Steuersatz bei Abnahme des Baus im Zeitpunkt der endgültigen Fertigstellung auch für alle vor dem Stichtag abgeschlossenen und vertraglich vereinbarten Teilleistungen maßgeblich sein?


    Ich habe das PDF kurz betrachtet, aber noch nicht intensiv.

    Das würde ich Dir als Bauleistender aber dringendst empfehlen. M.E. schon längst überfällig.

  • Okay ich habe es gelesen, was ich vorher bereits wusste und das Schreiben bestätigt doch meine Sichtweise. Zudem bin ich mir über Abnahmewirkungen nach VOB bewusst, und auch kein Idiot! Aber wir entfernen uns vom Kern meiner Frage! Das muss ich hier nicht diskutieren, daher bitte ich um Sachlichkeit und Fokussierung auf meine ursprüngliche Fragestellung:


    Ich fragte lediglich nach den korrekten Buchungen in der Buchungsmaske von Wiso Steuer Mac.

    • Offizieller Beitrag

    Das Sparbuch und wahrscheinlich auch die Mac-Version haben bisher noch keine Anpassung bzw. kein Update für die Anpassung des USt-Satzes bekommen. Es ist mir zumindest bisher noch keines für das Sparbuch angeboten worden.

    die Steuersätze sind aber schon angepasst...

    Da wäre ich mir nicht so sicher:

    Sicher, dass das nicht noch die aus dem bis 2007 (oder wann das war) gültigen USt-Satz herrührt, der immer noch für Altumsätze dieser Jahre in den Systemen (zu anderen Steuersätzen) hinterlegt ist?

    Wie soll jemand in meiner Software etwas anpassen, ohne ein Update einzuspielen? ?(


    Ach so ja, Microsoft schafft das im Hintergrund. ;)


    die Steuersätze sind aber schon angepasst...

    Und genau das ist so seit über 13 Jahren noch immer in der Software drin. :)


    Also müsste die Schlussrechung auch entsprechend aufgeteilt werden mit bis zum 30.06.2020 erbrachten Teilleistungen und mit nach dem 30.06.2020 erbrachten Teilleistungen.

    es muss eine MwSt.-Berichtigung durchgeführt werden (steht doch im verlinkten Schreiben)

    In Abschlagszahlungen zuviel abgeführte USt. wir zurück erstattet.

    Also ich tue mir das nicht komplett an, weil ich den USt-Sonderprüfer nicht erdulden muss, aber ich muss nur anlesen und bleibe dann schon hängen an:

    Zitat

    1.2 Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 27 Abs. 1 UStG)


    2 Soweit nichts Anderes bestimmt ist, sind Änderungen des Umsatzsteuergesetzes auf Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe anzuwenden, die ab dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 UStG). Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 und 3 UStG) erbracht, kommt es für die Anwendung einer Änderungsvorschrift (z. B. der Absenkung und Anhebung der Umsatzsteuersätze) nicht auf den Zeitpunkt der Gesamtleistung, sondern darauf an, wann die einzelnen Teilleistungen ausgeführt werden.


    Na, da stelle man sich jetzt die hunderte Milliarden Steuererstattungen für angefangene Bauten vor oder im umgekehrten Fall ab (voraussichtlich) dem 01.01.2021 die hunderte Milliarden Nachzahlungen für nicht abgeschlossene Baumaßnahmen.


    Nein, mal im ernst, das mit den Teilleistungen hat nun wirklich seinen Sinn, was man in der Tat nicht von allen steuerlichen Vorschriften sagen kann.


    Und genau über diese Teilleistungen wurde doch schon vorab in anderen Unterforen hier massenhaft diskutiert und spekuliert. :)

  • Nennen wir es einfach Abschlagszahlung und nicht Teilleistung...


    Ich habe die Umsatzsteuervoranmeldung für Juni gemacht und vor der Abgabe musste ich ein Update ausführen. Hier war ganz klar aufgeführt, was implementiert wurde - und das waren die neuen Steuersätze...


    Zurück zur Fragestellung;-)

    • Offizieller Beitrag

    Das muss ich hier nicht diskutieren, daher bitte ich um Sachlichkeit und Fokussierung auf meine ursprüngliche Fragestellung

    Vor jeder Buchung steht die vollständige Würdigung des steuerlichen Sachverhaltes. Und sachlicher (und trockener) als mit einem BMF-Erlass geht es nun wirklich nicht. Und auch da habe ich den Grundsatz dargelegt und begründet. Deine vertraglichen Vereinbarungen und die tatsächlichen Verhältnisse kennst in der Tat nur Du, deshalb fragen wir ja auch immer so gerne nach. Aber ok, viel Glück.


    In den Änderungshinweisen zum Sparbuch sehe ich zumindest keinen offiziellen Hinweis auf eine diesbezügliche Anpassung:
    Neues Update --- WISO steuer: Sparbuch 2020

  • Gemäß meiner Recherche gilt bei allen Bauleistungen die Abnahme als Stichtag, und sollte diese zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 liegen, gilt der gesamte Umfang mit 16% zu besteuern.

    Richtig

    , dann blockiert das Programm, da ich das aktuell mit 19% nicht buchen kann.

    schon einmal versucht diesen ´Hinweis´zu ignorieren?!

    Ich fragte lediglich nach den korrekten Buchungen in der Buchungsmaske von Wiso Steuer Mac.

    ist zwar nicht mac-Version aber vllt. helfen Dir die Bilder weiter.

    • Offizieller Beitrag

    Das Steuer:Sparbuch zumindest das (Modul EÜR) hat am 03.-07. auf die Kontenänderung hingewiesen

    Über einen entsprechenden kurzen Hinweis hätten sich manche Forumsmitglieder sicherlich gefreut, da es ja schon Rückfragen zu dem Thema gab.

    • Offizieller Beitrag

    Über einen entsprechenden kurzen Hinweis hätten sich manche Forumsmitglieder sicherlich gefreut,

    Wer das EÜR - modul nutzt, wird unweigerlich damit ´konfrontiert´

    Mit dem Argument könnte man diverse Unterforen im Forum gleich ganz sparen, weil die Dinge sich eben aus der Nutzung der Software ergeben. Auch auf andere Updates wird hier regelmäßig hingewiesen. Es wäre ein netter Dienst am Forum und dessen Nutzern gewesen.