***in separates Thema losgelöst von RE: Corona MWST Senkung auf 16 % und 5 %
Wir wurden bei einem höheren Gewinn umgestellt auf Soll unabhängig vom Umsatz. Ich glaube bei 3000+ Ust. Vorauszahlung des Quartals.
Und die von Heiko angesprochenen 600000€ sind die Bilanzierungsgrenze.
Wenn der Umsatz im Vorjahr unter 600.000 € Umsatz liegt, kannst du auf Antrag von der Soll-Versteuerung befreit werden. Das hat mit dem Gewinn nix zu tun. Der Gewinn ist nur interessant, wenn du über 60.000 € liegst, denn dann bist du bilanzierungspflichtig - frag mal deinen Stb.
PS: Mal ne ganz dumme Frage: Wo hat sich denn die PN-Funktion im Forum versteckt? Die finde ich gar nicht mehr. Ich hätte dieses Offtopic nämlich sonst per Privatnachricht geschickt.