Zusammensetzung Einkommensteuer - Nachzahlung gefordert?

  • Hallo! Ich bin dualer Student und möchte meine erste Steuererklärung (für 2019) abgeben. Ich habe mich in den letzten Tagen in die Materie eingelesen und auch hier im Forum nachgeforscht. Falls die Lösung zu meiner Fragestellung offensichtlich ist und ich etwas übersehen habe, bitte ich um Entschuldigung! :( Ich hadere hiermit seit ein paar Tagen und bin bis heute nicht auf die Lösung gekommen.

    Zuerst die Eckdaten:

    - dualer Student (keine zweite Beschäftigung und auch kein Stellenwechsel)

    - 28 Jahre alt

    - Steuerklasse 1

    - Angewendete Software steuer:Start 2020 (Version 27.07)

    - keine weiteren Einkünfte

    - keine Kirchensteuermerkmale

    - keine Freibeträge


    Schlichtweg: wenn Ich meine Lohnsteuerbescheinigung in die Software übertrage ist eine Nachzahlung von 40€ fällig, und ich versuche den Grund hierfür zu verstehen. Nach meinem Verständnis, sollte nähmlich im Optimalfall (wenn keine besonderen Merkmale vorliegen wie Freibeträge / zusätzliche Einküfte und der Arbeitgeber gut gerechnet hat) weder eine Rückzahlung noch eine Erstattung zustande kommen.


    Ich habe also die Angaben auf meiner Lohnsteuerbescheinigung unter die Lupe genommen und alles nachgerechnet, ohne den Fehler ermitteln zu können. Die Lohnsteuer scheint korrekt abgeführt zu sein, gleiches gilt für die Sozialversicherungsbeiträge.


    Bruttoarbeitslohn 15417,62€

    Lohnsteuer 365,36€

    Soli-Zuschlag 0€

    Anteile ges. Rentenversicherung jeweils 1433,89€

    Ges. Krankenversicherung 1179,49€

    Soz. Pflegeversicherung 273,67€

    Arbeitslosenversicherung 192,75€


    Bei 40€ fällt mir der Himmel nicht auf den Kopf (Werbungskosten gleichen den Fehler aus und bringen die Rechnung wieder in den grünen Bereich). Da es meine erste Steuererklärung ist, habe ich aber den Eindruck, in der Software etwas nicht eingetragen/angekreuzt zu haben. Nach einer zweiten und dritten Eingabe hat sich nichts geändert: Tippfehler also ausgeschlossen.


    Ich bin für jeden Hinweis, an welcher Stelle ich noch suchen kann, dankbar.

  • Erstens stimmt der Abzug in den seltensten Fällen haargenau mit der im Jahr tatsächlich zu zahlenden Steuer überein - da gibt es schon durch den vom Arbeitgeber möglicherweise durchgeführten Lohnsteuerausgleich leichte Differenzen, unterschiedliches Einkommen in den einzelnen Monaten (wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld) wirken durch die Progression .....

    40 € Differenz sind da die berühmten "Penauts".

  • Erstens stimmt der Abzug in den seltensten Fällen haargenau mit der im Jahr tatsächlich zu zahlenden Steuer überein - da gibt es schon durch den vom Arbeitgeber möglicherweise durchgeführten Lohnsteuerausgleich leichte Differenzen, unterschiedliches Einkommen in den einzelnen Monaten (wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld) wirken durch die Progression .....

    40 € Differenz sind da die berühmten "Penauts".

    Danke für deine Antwort! Ein Lohnsteuerausgleich wurde durchgeführt, aber gerade deshalb wundert mich die Differenz. Wenn ich die Lohnsteuer auf den Bruttolohn berechne, stimmt nähmlich die abgeführte Lohnsteuer ziemlich genau. Ich dachte, dass diese Ausgleichrechnung am Ende des Jahres gerade deshalb durchgeführt wird, um schwankenden Einkommen (aufgrund von, wie Du schon sagtest, z.B. Urlaubs- und Wiehnachtsgeld) auszugleichen und richtig zu besteurn. Oder verstehe ich das falsch? Ja stimmt, es sind Peanuts (wobei.. naja, als Student nicht ganz ^^), aber es muss doch möglich sein diese Berechnungen nachzuvollziehen..

  • Vielleicht hat erschlicht und einfach einen Fehler gemacht. ;)


    Oder gibt es evtl auch noch einen Eintrag zu Zeile 28, der Mindestvorsorgepauschale?

    Hallo! Kein Eintrag bei Zeile 28,Wert ist 0,00. Wer könnte den Fehler begangen haben? :) Ich habe auf Basis des Bruttolohns Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nachgerechnet, scheint alles zu stimmen.

    • Offizieller Beitrag

    Das kann man ohne Kenntnis aller Umstände wirklich nicht beantworten. Dazu müsste man dann auch am PC Deines Arbeitgebers bzw. dessen Buchhaltung sitzen und jeden Schritt nachvollziehen. Ich hätte nicht wie @nesciens von Peanuts gesprochen, aber gewissen Differenzen ergeben sich im Rahmen der praktischen Arbeit dann vielleicht einmal. Ich komme bei der Jahres-Lohnsteuertabelle des BMF z.B. auf knapp 2€ mehr Lohnsteuer als Dein Arbeitgeber. Einfach einen Haken dranmachen. ;)

  • Das kann man ohne Kenntnis aller Umstände wirklich nicht beantworten. Dazu müsste man dann auch am PC Deines Arbeitgebers bzw. dessen Buchhaltung sitzen und jeden Schritt nachvollziehen. Ich hätte nicht wie @nesciens von Peanuts gesprochen, aber gewissen Differenzen ergeben sich im Rahmen der praktischen Arbeit dann vielleicht einmal. Ich komme bei der Jahres-Lohnsteuertabelle des BMF z.B. auf knapp 2€ mehr Lohnsteuer als Dein Arbeitgeber. Einfach einen Haken dranmachen. ;)

    Alles klar. Danke an beide für Eure Zeit :)

  • Ich habe die gleiche Frage, aber da geht es um fast 1000 Euro Nachzahlung. Der Beruf ist Kranken- und Gesundheitspflegerin. Gibt es da vielleicht Besonderheiten?

  • 1) Oft hat man was vergessen oder vertippt bei der Eingabe. Schon kontrolliert?


    2) Hast du die ganzen Beiträge hier im Thread gelesen (und verstanden) dann solltest du dir die Antwort selbst geben können. ;)


    3) Manchmal ist aber immer die gleiche Stelle die man überliest und wundert sich warum was nicht stimmt. Dann zur Seite legen und am nächsten Tag nochmal sorgfältig abarbeiten. :)

  • Nein, das Programm bleibt bei der Angabe. Es waren nur die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung und die Werbekostenpauschale einzutragen, sonst nichts. Ich hätte erwartet, dass es fast auf 0 ausgeht, aber eine Nachzahlung?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das Programm bleibt bei der Angabe. Es waren nur die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung und die Werbekostenpauschale einzutragen, sonst nichts. Ich hätte erwartet, dass es fast auf 0 ausgeht, aber eine Nachzahlung?

    Da müßte man jetzt die Zahlen sehen.

    • Offizieller Beitrag

    Es waren nur die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung ...

    Da müsste man evtl. mal an einem bereinigten Screenshot sehen, welche Zeilen bescheinigt wurden.


    ... und die Werbekostenpauschale einzutragen

    Da gibt es insoweit nichts einzutragen, denn die bekommt jeder automatisch berücksichtigt (Arbeitnehmerpauschbetrag).

  • Noch mal andersherum gefragt: Wenn jemand keine Belege gesammelt hat und die Netto-Lohnsumme korrekt ist (nach einem Online-Gehaltsrechner überprüft), also nur der Arbeitnehmerpauschbetrag einbezogen wird, lohnt sich dann eine Steuererklärung oder nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Noch mal andersherum gefragt: Wenn jemand keine Belege gesammelt hat und die Netto-Lohnsumme korrekt ist (nach einem Online-Gehaltsrechner überprüft), also nur der Arbeitnehmerpauschbetrag einbezogen wird, lohnt sich dann eine Steuererklärung oder nicht?

    Ob es sich lohnt oder nicht, das spielt doch keine Rolle, falls evtl. ein Pflichtveranlagungsgrund gegeben ist. Dann musst Du, oder Du bekommst irgendwann ein größeres Problem.

    Ich habe die gleiche Frage, aber da geht es um fast 1000 Euro Nachzahlung. Der Beruf ist Kranken- und Gesundheitspflegerin. Gibt es da vielleicht Besonderheiten?

    Da müsste man evtl. mal an einem bereinigten Screenshot sehen, welche Zeilen bescheinigt wurden.

  • Nein, das Programm bleibt bei der Angabe. Es waren nur die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung und die Werbekostenpauschale einzutragen, sonst nichts. Ich hätte erwartet, dass es fast auf 0 ausgeht, aber eine Nachzahlung?

    "Werbekosten" gibt es hier nicht, höchsten Werbungskosten - oder machst du Werbung für deinen Arbeitgeber?


    Ansonsten ist hier schon alles gesagt.