Naturalunterhalt an Freundin/Frau

  • Hallo zusammen :)

    ich habe gerade einen ganz speziellen Fall in meiner Steuererklärung 2019 (Zusammenveranlagung) und würde mich riesig über hilfreiche Beiträge freuen.


    Anfang Juli 2019 haben meine Frau und ich geheiratet.

    Sie selbst betreut und erzieht unsere Ende 2016 geborenen Tochter seit ihrer Geburt und ist somit in nicht bezahlter Elternzeit.

    Da ich Alleinverdiener bin, möchte ich die von mir geleisteten Unterhaltszahlungen (Naturalunterhalt) an meine (bis zum Juni) Freundin, ab Juli Frau in der Steuer angeben.

    WISO sagt mir nun beim Absenden der Steuererklärung folgendes:

    "Identische Identifikationsnummer gefunden .... sobald Sie mit der unterstützden Person verheiratet sind und als Ehegatten veranlagt werden, können Sie für diese Person keine Unterstützungsleistungen mehr geltend machen"


    Bin ich da grundsätzlich eh auf dem Holzweg und es steht es mir gar nicht zu Naturalunterhalt anzugeben bzw. besteht die Möglichkeit dies nur bis zu dem Tag unserer Eheschließung zu tun?


    Ein schönes Wochenende an alle Lesenden und vielleicht sogar Antwortenden :)


    Viele Grüße,

    Morris

    • Offizieller Beitrag

    Bin ich da grundsätzlich eh auf dem Holzweg und es steht es mir gar nicht zu Naturalunterhalt anzugeben ... .

    Genau. Mehr Steuervorteil als die Zusammenveranlagung mit ihrer Splittingtabelle geht nicht. Deshalb sagt Dir das Programm ja auch:

    "Identische Identifikationsnummer gefunden .... sobald Sie mit der unterstützden Person verheiratet sind und als Ehegatten veranlagt werden, können Sie für diese Person keine Unterstützungsleistungen mehr geltend machen"

  • Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Da Ihr am Jahresende verheiratet wart, wird so getan, als ob dies das ganze Jahr gegolten hätte. Ihr profitiert doch davon vom Splitting-Tarif! Da wird doch dein Einkommen im Endeffekt auf zwei Personen aufgeteilt und durch die Progression zahlt ihr wesentlich weniger Steuern. Doppelt Vorteile geht nun nicht. Du kannst natürlich auch getrennte Veranlagung berechnen lassen - die für euch günstigere Lösung wird dann gewählt.

    Wobei meines Erachtens Unterhalt an deine Freundin nicht zählt - du warst ihr gegenüber nicht gesetzlich unterhaltspflichtig. Maximal ginge m.M.n. Naturalunterhalt an deine Tochter. Aber hier muss fachlicher Rat geholt werden (Lohnsteuerhilfeverein). Ich weiß nicht, inwieweit die Hilfen in steuer:start denen in steuer:sparbuch entsprechen, daher ist ein Screenshot nicht hilfreich.