Versteuerung von Einmalzahlungen

  • Hallo Zusammen,


    Ich bin Angestellter in einem tarifgebundenen Bauunternehmen und habe eine Frage zur Versteuerung von Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien..):


    Ein Kollege hat behauptet, dass wenn Einmalzahlungen beispielsweise über 2 Monate ausgezahlt werden, entfallen auf diese weniger Steuern als wie wenn diese auf einmal ausgezahlt werden.

    Der Kollege hat auch gemeint, dass es steuerlich sehr nachteilig sei, dass unser AG Urlaubsgeld und Jahresprämie zeitgleich auszahlt.


    Ich war der Meinung, dass dieser "Steuernachteil" spätestens durch die Abgabe der Steuererklärung ausgeglichen wird.


    Wie ist das nun mit der Besteuerung von Einmalzahlungen? Wer hat in der o.g. Frage nun Recht?


    Vielen Dank für Eure Antworten!


    Sebastian

  • Moin,


    Du - bei Einmalzahlungen wird das bisherige Jahrebrutto zur Berechnung der LSt herangezogen, im Gegensatz zu laufenden Bezügen wie z. B. das Gehalt, hier ist das Monatsbrutto relevant. Letztlich zählt aber nur, "was hinten rauskommt" ;), sprich die Summe der Bezüge eines Jahres; die monatliche LSt ist also nur ein "Abschlag" auf die jährliche Einkommensteuer :).


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Ok, das heißt also nach Abgabe der Steuererklärung ist es für die Höhe der Steuern egal, ob man den Betrag in einem Monat als "große" Zahlung oder über 2 Monate als jeweils "kleine" Zahlungen bekommt, richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Die Einkommensteuertabelle, Grundtabelle oder Splittingtabelle in Abhängigkeit von der Veranlagungsart, ist für alle einkommensteuerpflichtigen Einkünfte gleich.


    Vielleicht sollte Dein Kollege sich einmal ein Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers, kaufen und das durchrechnen. Es gibt halt viele "Stammtischtipps", denen man nicht immer glauben schenken sollte. ;)

  • Genau: für die jährliche EKSt ist der Zeitpunkt, wann welches Einkommen entsteht, unerheblich. Ein im laufenden Monat entstehender Vor- oder Nachteil durch höhere oder niedrigere Lohnsteuerzahlungen wird dann "ausgebügelt" :)