Hallo Zusammen,
Ich bin Angestellter in einem tarifgebundenen Bauunternehmen und habe eine Frage zur Versteuerung von Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien..):
Ein Kollege hat behauptet, dass wenn Einmalzahlungen beispielsweise über 2 Monate ausgezahlt werden, entfallen auf diese weniger Steuern als wie wenn diese auf einmal ausgezahlt werden.
Der Kollege hat auch gemeint, dass es steuerlich sehr nachteilig sei, dass unser AG Urlaubsgeld und Jahresprämie zeitgleich auszahlt.
Ich war der Meinung, dass dieser "Steuernachteil" spätestens durch die Abgabe der Steuererklärung ausgeglichen wird.
Wie ist das nun mit der Besteuerung von Einmalzahlungen? Wer hat in der o.g. Frage nun Recht?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Sebastian