Buchung von Eigenbedarf -> was passiert mit der Ust?

  • Hallo,


    wenn ich in meinem Vertrieb Waren einkaufe, welche ich später selbst verwende, wie sind diese zu buchen?

    Beispiel:

    ich habe eine Bestellung über insg. 1000€ netto, 190€ Ust., Zahlbetrag an den Lieferanten 1190€.

    Bei dieser Bestellung habe ich für 100€ netto waren für mich persönlich gekauft. Demnach 19€ Ust, gesamt 119€.

    Wie buche ich diesen Vorgang für die EÜR?

    Stimmt dieser Vorgang für den Eigenverbrauch:

    Und dieser für die restliche Rechnung:

    Sorry für die vielleicht doofen Fragen, aber ich beschäftige mich dieses Jahr das erste Mal mit diesem Thema...


    Gruß

    Sven_B

  • Ok, danke für die Info.

    Aber: schade....

    Ich bin nämlich noch auf der Suche nach einem Grund, weshalb ich (aus meiner Sicht) so viel Umsatzsteuer zurückzahlen muss....

    Eigentlich war es so: unsere Buchungen laufen in dieses ominöse Online-Buchungstool und daraus wurde letztes Jahr monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung generiert. Jetzt habe ich die gleichen Daten (Export aus dem Buchungssystem) ins Wiso eingetragen und muss nach der Berechnung einen relativ großen Betrag nachzahlen. Da ich in dem Buchhaltungskram neu bin weiß ich nicht, ob ich alle Buchhaltungseinträge im EÜR Modul korrekt kontiert habe.

    Dazu habe ich mir eine Übersicht generiert:


    Passen diese Buchungssätze zusammen?

    z.B. das Ding 1570 - 1200. dazu hatte der Steuerberater gesagt, man solle alle Mwst. für Essen und Trinken eintragen, die während der Ausübung der selbständigent Tätigkeit anfallen. Und auf dem Datensatz von ihm stehen auch nur die Mwst. Beträge drauf.


    Gruß

    Sven_B

  • Moin,


    solle alle Mwst. für Essen und Trinken eintragen, die während der Ausübung der selbständigent Tätigkeit anfallen.

    mhm...kenne ich so nicht....meinst Du Bewirtungskosten ( Dritter), für Dich können m. E. eventuell Verpflegungspauschalen ohne Steuerabzug angesetzt werden....:/

  • Moin,


    Verpflegung Selbständiger kannst Du eigentlich nur über die Verpflegungspauschale abrechnen. Die natürlich auch nur, wenn die Bedingungen dafür stimmen (Abwesenheitszeit)

    Bewirtungskosten kannst Du nur betrieblich absetzen, wenn Du Geschäftsessen mit Kunden oder Lieferanten hast. (mitarbieterbewirtung läuft nochmal anders). Bei den Bewirtungskosten musst Du die 70/30-Regel anwenden und schauen, dass die Bedingungen erfüllt sind, damit das FA sie als Betriebsausgabe anerkennt.

    Die Vorsteuer aus diesen Bewirtungskosten ist aber uneingeschränkt abziehbar. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 10.02.2005, Az. V R 76/03)

    Ich denke, das meint Dein StB.

    Gruß

    Chris

  • in dem Export den ich bekommen habe, steht die Mwst mit dem Konto 1570 drin

    Beim Bucgungsvorgang selbst wählt man "Eigenbewirtung 7%" und gibt den Einkaufsbetrag an. Davon bucht das Tool dann aber nur die Mwst....

  • Das Vorgehen finde ich - ehrlich gesagt - fragwürdig.

    Aber jetzt sind wir vom eigentlichen Thema des Threads abgedriftet.


    Noch ein Tip, Sven_B : Als Buchungstext ist vielleicht ein etwas aussagekräftigerer Text besser als das Wort "Rechnung".


    Gruß

    Chris

  • Tja, wenn man von nichts Ahnung hast und dann von einem Steuerberater auf einer Schulung solche Tipps bekommt...

    Mittlerweile verstehe ich diesen Tipp auch nicht mehr.

    "Rechnung" steht natürlich nur in eurem Beispiel 8o


    Aber meinem "Umsatzsteuer-Loch" bin ich immer noch nicht auf die schlichte gekommen ;(

  • ja, beides drin.

    Alles in allem ist es auch fast plausibel.

    Zu den Einnahmen habe ich etwa 20% Umsatzsteuer.

    Die Vorsteuer ist aber etwa 25% der Ausgaben...

    Allerdings hatte ich auch eine Anschaffung (Konto 410) zu der die Umsatzsteuer erstattet wurde...

    • Offizieller Beitrag

    Du hast Dir aber schon einmal die Auswertungsmöglichkeiten des Moduls unter Punkt 3 angeschaut, oder?


    Insgesamt hättest Du erst einmal etwas mehr Zeit in das Kennenlernen des Programms und seiner Funktionen verwenden sollen, bevor Du dann an die Zahlen gehst. ;)