Dienstwagen-Nettoabzug mit Fahrtenbuch in Steuer angeben?

  • Hallo zusammen,


    ich weiß, ist ein leidiges Thema hier im Forum. Habe die Suche genutzt so gut ich konnte, aber zu meinem Fall nix gefunden.


    Habe ein Dienstwagen der Firma, dafür führe ich ein Fahrtenbuch, da meine Privat-km weniger als 20% im Jahr sind.

    Aufgrund Fahrtenbuch gibt es keine 1%-Regelung.


    Es wird mir nur ein festgelegter Betrag Netto vom Gehalt monatl. abgezogen.

    Dies wird am Ende des Jahres gegen die Privat-KM gerechnet, und wenn es dann steuerlich passt, (Gesamtsumme des gezahlten Betrags übers Netto gegenüber gestellt zu dem geldwerten Vorteil meiner gefahrenen km), dann ist es erledigt.


    Meine Frage...kann ich die Summe, welche von meinem Netto abgezogen wird, in der Steuer ansetzen?


    Thx.


    Grüße

    Markus

    • Offizieller Beitrag

    ich weiß, ist ein leidiges Thema hier im Forum. Habe die Suche genutzt so gut ich konnte, aber zu meinem Fall nix gefunden.

    Kann ich so nicht glauben.


    Es wird mir nur ein festgelegter Betrag Netto vom Gehalt monatl. abgezogen.

    Deine Zuzahlung.


    Dies wird am Ende des Jahres gegen die Privat-KM gerechnet, und wenn es dann steuerlich passt, (Gesamtsumme des gezahlten Betrags übers Netto gegenüber gestellt zu dem geldwerten Vorteil meiner gefahrenen km), dann ist es erledigt.

    So funktioniert das mit dem geldwerten Vorteil im Rahmen der monatlichen Lohnsteuerabrechnung aber nicht. Was wird bei der Lohnbesteuerung dem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet und nach welcher Methode wird es berechnet?


    Meine Frage...kann ich die Summe, welche von meinem Netto abgezogen wird, in der Steuer ansetzen?

    Diese Zuzahlung hat der AG im Rahmen der monatlichen Lohnsteuerabrechnung zu berücksichtigen.