Frage zum Programm generell

  • Als Selbstständiger zahle ich UST im voraus.


    Wenn ich im Programm eine Einkommenssteuererklärung mache und am Ende zu einer Nachzahlung käme, die geleisteten UST Vorauszahlungen würden doch hierbei vorher noch in Abzug gebracht, oder? Oder berücksichtigt das Programm Vorauszahlungen automatisch?

  • Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind zwei verschiedene Steuerarten, die so gesehen nichts miteinander zu tun haben.

    hallo,

    von der Steuerart her gesehen schon.

    Doch spielt sie im ´Zu,-Abflussprinzip`der EÜR eine wichtige Rolle.

    Bsp.:

    der TE stellt eine Rechnung über 5.000,-- und führt die USt. nicht ab, hat er Erlöse über 5.000,-- welche in der ESt. als Gewinn zu versteuern wären.

    führt er aber die fällige USt. in Höhe von 689,66 ab, hat er nur noch 4.310,34 zu versteuernde Einkünfte aus Gewerbebetrieb. (Geldabfluss)

    Daher ist auch die UStErkl. die letzte Möglichkeit solche Dinge zu Bereinigen.

  • Die gezahlten USt-Vorauszahlungen haben nichts mit der ESt zu tun und werden nicht auf die ESt angerechnet.

    :?:

    Bitte genau lesen...:!:

    wo habe ich geschrieben, dass die gezahlte UStVz auf die Einkommensteuer angerechnet wird :?:


    aber zum ermitteln der zu versteuernde Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden die USt.-Beträge gebraucht.

    Wird die berechnete USt. nicht abgeführt, ist sie in der EÜR als Gewinn/Überschuss enthalten und müsste in der ESt. mit verteuert werden.

    Siehe Bild oben -ohne UStErkl.-

    Und Frage war:

    Wenn ich im Programm eine Einkommenssteuererklärung mache und am Ende zu einer Nachzahlung käme, die geleisteten UST Vorauszahlungen würden doch hierbei vorher noch in Abzug gebracht, oder? Oder berücksichtigt das Programm Vorauszahlungen automatisch?

    also hat die USt. in der EÜR sehr wohl etwas mit der ESt. zu tun.

    Wird sie nicht abgeführt, würden diese 1.900,-- zu einer höheren Einkommensteuer von 338,-- führen. (ja ja...je nach Steuerklassen und plaraplara)

     

    Und bitte, Herr Moderator, nicht die Dinge biegen/drehen wie sie belieben.

    Danke.

    screen

    • Offizieller Beitrag


    :?:

    Bitte genau lesen...:!:

    wo habe ich geschrieben, dass die gezahlte UStVz auf die Einkommensteuer angerechnet wird :?:

    Ich habe genau gelesen.


    Ich habe nicht geschrieben, dass Sie das geschrieben haben.


    Ich habe geschrieben, dass das die Frage des TE war.


    Bitte genau lesen !

  • Und das war die Frage des TE.


    Ich habe geschrieben, dass das die Frage des TE war.

    ja was war denn nun die Frage (ihrer Meinung nach) ohne etwas ´reinzugeheimnissen´

    Irgendwie muss der Userin lialia schon zustimmen,

    sicher, dass Sie, Petz, die Frage richtig verstanden haben?

    Darf ich Sie einmal etwas fragen, oder muss ich dazu einen neuen Thread eröffnen?


    Wenn also die USt. nichts mit der Est. zu tun hat, (wie aus Ihrer Antwort #2 hervorgeht) wie kommt dann der ESt-Nachzahlungsunterschied von € 338,--zustande?

    oder ist das " ....so gesehen" ein kleines Hintertürchen. :)

    • Offizieller Beitrag

    oh, ich verstehe.


    Natürlich haben auch Grundsteuer, Kfz-Steuer, Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer, Stromsteuer, Energiesteuer, und, und, und Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer.


    Vielleicht sollte man das dem TE auch klarmachen, nicht, dass er das vergisst......


    Womöglich hat er aus Unwissenheit deswegen nicht danach gefragt......

  • Natürlich haben auch Grundsteuer, Kfz-Steuer, Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer, Stromsteuer, Energiesteuer, und, und, und Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer.

    mit Verlaub, das ist ausgesprochener Quatsch:!:


    Hier ging es ausschließlich um die Umsatzsteuer und Einkommensteuer.....*hochscroll....*

    Einkommenssteuererklärung mache und am Ende zu einer Nachzahlung käme, die geleisteten UST Vorauszahlungen



    jetzt bitte nicht über x² - Postings das Thema durch irgendwelche ´Hintertürchen´zu verschleppen versuchen und evtl. sogar noch ins lächerliche ziehen.

    Es ist nun mal Tatsache, dass du die Frage nicht verstanden hast und das hat auch lialia richtig erkannt.

    Auch Mod´s sind nicht unfehlbar.

    So Themenwechsel...


    screen

    • Offizieller Beitrag

    Natüelich ist auch ein User nicht unfehlbar.


    Bezeichnenderweise hat sich der TE noch nicht geäußert.


    Und genau deswegen haben USt-Vorauszahlungen nichts mit der ESt zu tun, sondern allein in der EÜR.


    Diese beeinflusst natürlich die Höhe des Gewinns, aber eine ESt-Nachzahlung hat nun mal überhaupt nichts mit USt-Vorauszahlungen zu tun.


    Das wollen Sie nicht verstehen.


    Aber dafür kann ich nichts, auch wenn Sie mir vorwerfen Mod zu sein.


    Und die Lösung des Problems werden wir erst dann erkennen, wenn der TE sich äußert, was er denn nun tatsächlich meint.