Hallo,
habe als Neuling eine Frage zum Eintragungsort der von mir übernommenen Krankenversicherungsbeiträge für mein unterstützungsberechtigtes Kind (ohne KG-Anspruch)
Ich habe zunächst die KG-Beiträge bei "Kranken-/Pflegeversicherung für Kinder ohne Kindergeldanspruch" eingetragen.
Jetzt gibt es bei "Unterhalt an bedürftige Personen" bei den verschiedenen Haushalten unter "sonstige Angaben" nochmals die Frage nach "Wurden Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung für <Person> direkt gezahlt". Da das der Fall ist (s.o.) habe ich das mit "ja" beantwortet.
Muss ich nun bzw. macht es irgendeinen Sinn hier nochmal die gezahlten Beiträge einzugeben und auf die Unterstützungszeiträume (manuell) aufzuteilen, auch wenn die Höchstgrenze für die Unterstützung im Gesamtjahr (ohne die gezahlten KV-Beiträge) nicht überschritten wird (aktuelle Höchstgrenze 9168€)??
Vielen Dank für eure sachkundige Unterstützung
Grüße
Heinz