Dienstwagen Kostendeckelung - im Folgejahr korrigiert durch Lohnabrechnung - wo/wie eintragen?

  • Hallo liebe Forums-Mitglieder,


    könnt Ihr mir bei dieser Fragestellung helfen:

    • ich fahre einen älteren Dienstwagen mit Versteuerung Geldwerter Vorteil 1% + 0,03% pro Entfernungskilometer Firma-Wohnstätte
    • aufgrund Alter des KFZ ist die Kostendeckelung niedriger als die Ermittlung via obiger Berechnung (seitdem das KFZ voll abgeschrieben ist)
    • früher erhielt ich eine Kostenaufstellung der Firma und konnte diese in der Steuererklärung im Bereich Kostendeckelung bei Dienstwagen eintragen, was dann mit der Steuererklärung ausgeglichen wurde
    • dieses Jahr erhielt ich in der März-Abrechnung 3 Dokumente:
      • eine Kostenaufstellung der KFZ-Kosten
      • eine korrigierte Abrechnung für Dezember Vorjahr, um die Differenz der echten KFZ-Kosten korrigiert
      • die März-Abrechnung (in welcher die Differenz der Korrektur zusätzlich ausbezahlt wurde)
    • somit wurde quasi vom Steuerbüro meiner Firma die Korrektur vorgenommen, die ich zuvor selbst in der Steuererklärung vorgenommen hatte

    In der korrigierten Dezember-Abrechnung für das Vorjahr wurde zwar das Gesamt-Brutto um den Korrekturwert reduziert, das Steuer-Brutto blieb aber gleich (es entspricht zudem auch dem Wert, der seitens WISO elektronisch beim Finanzamt abgeholt wurde).


    Ich bin mir jetzt unsicher, ob ich nun überhaupt was eintragen soll / muss, oder ob das komplett durch die Lohnabrechnungen und Korrekturen des Lohnbüros abgedeckt ist.


    Falls jemand Erfahrung in diesem Thema hat und mir weiterhelfen könnte, würde ich mich sehr freuen.


    Vielen dank vorab,

    S.

    • Offizieller Beitrag
    • dieses Jahr erhielt ich in der März-Abrechnung 3 Dokumente: eine Kostenaufstellung der KFZ-Kosten eine korrigierte Abrechnung für Dezember Vorjahr, um die Differenz der echten KFZ-Kosten korrigiert die März-Abrechnung (in welcher die Differenz der Korrektur zusätzlich ausbezahlt wurde)
    • somit wurde quasi vom Steuerbüro meiner Firma die Korrektur vorgenommen, die ich zuvor selbst in der Steuererklärung vorgenommen hatte

    In der korrigierten Dezember-Abrechnung für das Vorjahr wurde zwar das Gesamt-Brutto um den Korrekturwert reduziert, das Steuer-Brutto blieb aber gleich (es entspricht zudem auch dem Wert, der seitens WISO elektronisch beim Finanzamt abgeholt wurde).

    Sieht doch so aus, dass man das dann steuerlich zu Deinen Gunsten im Folgejahr mit dem laufenden Gehalt geklärt und ausgezahlt hat, weil die das Vorjahr im März des Folgejahres nun einmal nicht mehr korrigiert werden kann.


    Ich bin mir jetzt unsicher, ob ich nun überhaupt was eintragen soll / muss, oder ob das komplett durch die Lohnabrechnungen und Korrekturen des Lohnbüros abgedeckt ist.

    Das sollte Dir das Steuerbüro bzw. die Buchhaltung erklären, weil nur die wissen, was sie wie und warum gemacht haben.

    • dieses Jahr erhielt ich in der März-Abrechnung 3 Dokumente: eine Kostenaufstellung der KFZ-Kosten eine korrigierte Abrechnung für Dezember Vorjahr, um die Differenz der echten KFZ-Kosten korrigiert die März-Abrechnung (in welcher die Differenz der Korrektur zusätzlich ausbezahlt wurde)
    • somit wurde quasi vom Steuerbüro meiner Firma die Korrektur vorgenommen, die ich zuvor selbst in der Steuererklärung vorgenommen hatte

    In der korrigierten Dezember-Abrechnung für das Vorjahr wurde zwar das Gesamt-Brutto um den Korrekturwert reduziert, das Steuer-Brutto blieb aber gleich (es entspricht zudem auch dem Wert, der seitens WISO elektronisch beim Finanzamt abgeholt wurde).

    Sieht doch so aus, dass man das dann steuerlich zu Deinen Gunsten im Folgejahr mit dem laufenden Gehalt geklärt und ausgezahlt hat, weil die das Vorjahr im März des Folgejahres nun einmal nicht mehr korrigiert werden kann.

    Genauso denke ich das auch.

    Somit müsste das ja dann am Ende des Folgejahrs auch wieder passen, so dass ich eigentlich gar nichts explizit angeben kann / muss.

    Ich überlege, ob ich einfach eine Notiz ans Finanzamt mit beifüge in der ich auf diese Situation hinweise und ansonsten einfach die Steuerbescheinigungen abrufe und nichts spezielles hierzu angebe. Ich denke auch, dass das Steuerbüro ansonsten darauf hingewiesen hätte, was ich hätte tun sollen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde dennoch Kontakt mit dem Steuerbüro bzw. der Buchhaltung aufnehmen, um mir das vor allem Weiteren einmal detailliert erklären zu lassen.

  • Habe es mittlerweile im Steuerbüro geklärt: ich muss tatsächlich nichts in der Steuererklärung des Vorjahrs erfassen, da dies bereits über die korrigierten Abrechnungen im Folgejahr erfolgt ist und somit im Folgejahr auch schon bereits berücksichtigt ist.


    Danke an alle, die Tipps gegeben haben.