steuer:Abruf für Ehepartner einrichten

  • Wir haben letztes Jahr geheiratet und nun wollte ich die erste gemeinsame Steuererklärung (Einkommenssteuer) machen. Meine Frau hatte letztes Jahr ihre Steuererklärung separat gemacht (auch mit Wiso Steuer) und hat dort auch steuer:Abruf eingerichtet, so wie ich in meiner Datei für mich. Nun schaffe ich es nicht, in unserer gemeinsamen Steuererklärung den steuer:Abruf für meine Frau einzurichten.


    Ich habe die Daten für die gemeinsame Steuererklärung aus meiner letzten Steuererklärung übernommen, der steuer:Abruf über mein Buhl-Konto funktioniert auch. Wenn ich nun über Daten erfassen > Persönliches > Ehefrau auf "steuer:Abruf einrichten" klicke, muss ich mich mit meinem Buhl-Konto anmelden (wenn ich versuche, mich an dieser Stelle mit dem Buhl-Konto meiner Ehefrau anzumelden gibt es auch einen Fehler). Dann kommt das Fenster "steuer:Abruf bearbeiten", wo ich für die Ehefrau Name, Geburtsdatum und Steuer-ID-Nummer eintrage und dann nur die Möglichkeit habe, auf "Beantragen" zu klicken. Dann kommt allerdings die Fehlermeldung "Für diese Identifikationsnummer wurde der steuer:Abruf bereits in einem anderen buhl:Konto beantragt. Ein weiterer Antrag ist nicht möglich." (Siehe Screenshot!)


    Was soll ich nun tun? Wie kann ich den steuer:Abruf vom Buhl-Konto meiner Frau in mein Buhl-Konto übertragen?


    Ich bin spät dran und für jede Hilfe sehr dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde mal in den Buhl-FAQs schauen: https://www.buhl.de/shop/faqs?search=steuer:abruf

    Vielleicht auch einmal in den Einstellungen schauen: steuer:Abruf Freischaltung deaktivieren

    Oder vielleicht auch mal im Handbuch des Sparbuchs nachlesen, ob sich etwas findet.


    Ich persönlich würde probieren, den Abruf in der Datei der Ehefrau selber zu deaktivieren.
    Evtl. geht es auch am einfachsten, wenn Du Dir im ELSTER-Portal die entsprechenden Berechtigungen selber für dein Zertifikat freischalten lässt.
    Oder man kann es ganz einfach mit dem manuellen Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) im Sparbuch probieren.


    Eine Rückmeldung wäre prima. ;)

  • Vielen Dank! Tatsächlich schien es notwendig zu sein, den Abruf in dem Konto meiner Frau komplett zu deaktivieren (die Berechtigung zu widerrufen, so ähnlich heißt das), um dann die Berechtigung für sie in meinem Konto wieder beantragen zu können. Jetzt muss ich wieder auf das Finanzamt warten, dass sie einen Code schicken und ich dachte, das kann ich umgehen - aber anscheinend nicht.