Ich habe zwei denkmalgeschützte Eigentumswohnungen (BJ 1907) erworben, die kernsaniert und renoviert wurden (Ende der Arbeiten / Übergabe an Eigentümer 31.12.2019). Welcher Termin gilt hier als "Zeitpunkt der Fertigstellung" (und damit m.E. der Beginn der Abschreibung)?
Zeitpunkt der Fertigstellung
- CKA
- Unerledigt
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Maßgeblich für die "normale" AfA ist immer der vertragliche Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten. Für andere Arbeiten gelten ggf. die Bescheinigungen der entsprechenden Behörden.
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miwe4
Hat das Thema aus dem Forum Einkommensteuer nach WISO steuer:Mac verschoben