Großer Unterschied bei Steuerbescheid bzgl. "sonstige steuerfreie Zuschüsse zur Basiskranken- & Pflegeversicherung"

  • Hallo zusammen,

    ich habe vor kurzem meinen Steuerbescheid bekommen, hierbei habe ich lediglich eine Abweichung zur Berechnung von Wiso, welche allerdings sehr groß ausfällt. Deswegen möchte ich gerne herausfinden, wie es dazu kam.

    Im Wiso Abgleich des Steuerbescheids habe ich folgende Abweichung: Der Posten "sonstige steuerfreie Zuschüsse zur Basiskranken- & Pflegeversicherung" ist bei der Wisoberechnung mit einem vierstelligen Betrag angegeben. Das Finanzamt hat hier aber nichts berechnet (siehe Screenshot 1). Wenn ich dem angegeben Link folge und zur Eingabemaske springe, komme ich zu meiner Lohnsteuerbescheinigung, bei der alle ausgefüllten Felder per steuer:Abruf eingetragen wurden (siehe Screenshot 2). Die im Screenshot gezeigten Felder (mit geschwärztem Inhalt) ergeben zusammen genau die Summe, welche vom Wiso-Programm angesetzt und die vom Finanzamt komplett gestrichen wurden.

    Wie in der Empfehlung von Wiso geschrieben, habe ich bei meinem Arbeitgeber nachgefragt. Diese bestätigte mir, dass die von ihm übermittelten Angaben zur Krankenversicherung richtig sind. Auch beim Finanzamt habe ich nachgefragt. Diese teilten mir mit, dass diese Summe hier nicht angerechnet werden darf.

    Nun frage ich mich, wie es zur Abweichung kommen kann. Vor allem da dieser eine Posten, zu einer Reduzierung der Rückerstattung um 650 € geführt hat. Kann mir jemand sagen, wie es zu dieser Abweichung gekommen ist bzw. wie ich diese zukünftig vermeiden kann?


    Angaben die vielleicht, behilflich sein können:

    - Ich habe die Steuererklärung zusammen mit meiner Ehefrau veranlagt

    - Wir sind beide Arbeitnehmer (nicht im öffentlichen Dienst)

    - Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert, meine Frau ist gesetzlich versichert


    Da ich nicht weiß, welche Infos ihr sonst benötigt, löchert mich gerne mit Fragen.


    Würde mich riesig freuen, wenn ich herausfinden könnte, wie es zur großen Abweichung kam.

    Im Voraus besten Dank.


    • Offizieller Beitrag

    Die steuerfreien AG-Zuschüsse mindern selbstverständlich die insgesamt abgeführten Beiträge zu den betreffenden Versicherungen. Das ist es wohl, was das FA meint. Warum das in Deiner Steuererklärung so nicht steht, kannst nur Du selbst überprüfen.


    So kann man, ohne Kenntnis aller Besteuerungsgrundlagen, ansonsten gar nichts dazu sagen, da gerade in diesem Bereich stellenweise technisch bedingte Abweichungen bestehen, da es beim FA insoweit teilweise noch andere besondere interne Kennzahlen gibt. Das sagt Dir die Software in einer anklickbaren Notiz aber auch. Das Ergebnis der Steuerberechnung solltest Du mal mit dem letztlich auch maßgeblichen Papierbescheid abgleichen.

    • Offizieller Beitrag

    War schon mal dran. Da waren es Zuschüsse von der Arbeitsagentur.

    Die im Screenshot gezeigten Felder (mit geschwärztem Inhalt) ergeben zusammen genau die Summe, welche vom Wiso-Programm angesetzt und die vom Finanzamt komplett gestrichen wurden.

    ;)

  • Schon mal herzlichen Dank für eure Rückmeldungen.

    Warum das in Deiner Steuererklärung so nicht steht, kannst nur Du selbst überprüfen.

    Genau dieser Betrag wurde bei der Steuererklärung mit berücksichtigt (siehe Screenshot 3). Ich weiß nicht, wie es dann dennoch zur Abweichung gekommen ist.


    War schon mal dran. Da waren es Zuschüsse von der Arbeitsagentur.

    Vielen Dank für den Hinweis. Hast du zufällig einen Link für mich?

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du denn schon den Papierbescheid bekommen, denn es kann auch einfach ein Darstellungsproblem bei der Bescheiddatenrückübermittlung sein. Deshalb sagte ich ja:

    So kann man, ohne Kenntnis aller Besteuerungsgrundlagen, ansonsten gar nichts dazu sagen, da gerade in diesem Bereich stellenweise technisch bedingte Abweichungen bestehen, da es beim FA insoweit teilweise noch andere besondere interne Kennzahlen gibt.

    Wo da etwas aus diesem Grund abweichen kann, sagt Dir das Programm auch , wenn Du den entsprechenden Punkt in der Software anklickst. Den Infobereich hast Du in Deinem ersten Screen weggelassen. Der sollte in etwas so oder ähnlich aussehen:


  • Habe eben mit dem FA telefoniert und erfahren dass es Zuschüsse der Arbeitsagentur zur PKV waren, hat sich alles geklärt, danke für die Unterstützung


    Aus einem Forum der SSE entnommen . Mit diesem Satz endete der Beitrag.

  • Hast Du denn schon den Papierbescheid bekommen, denn es kann auch einfach ein Darstellungsproblem bei der Bescheiddatenrückübermittlung sein.

    Den Papierbescheid habe ich bereits erhalten (siehe Bescheid 1). Hier ist dieser vierstellige Betrag auch enthalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Darstellungsproblem ist , da die Rückerstattung ja deutlich niedriger ist.


    Wo da etwas aus diesem Grund abweichen kann, sagt Dir das Programm auch , wenn Du den entsprechenden Punkt in der Software anklickst. Den Infobereich hast Du in Deinem ersten Screen weggelassen.

    Ich verwende die Webversion, hier sind bis auf die Infobox keine weiteren Meldungen enthalten (siehe Screenshot 4)


    Habe eben mit dem FA telefoniert und erfahren dass es Zuschüsse der Arbeitsagentur zur PKV waren, hat sich alles geklärt, danke für die Unterstützung

    Vielen Dank für den Hinweis, aber ich glaube mein Problem ist hier anders gelagert.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verwende die Webversion, ..... .

    Ist es eigentlich so schwer, dass direkt zu sagen oder gar gleich ins zutreffende Unterforum zu posten? Ich habe es dann jetzt hoffentlich letztmalig verschoben.


    Weich denn die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen hinsichtlich des abziehbaren Höchstbetrags denn jetzt ab oder nicht? Vielleicht liegt die Differenz ja in einem ganz anderen Bereich der Besteuerungsgrundlagen.


    Nur Du allein kannst alles sehen und abhaken. Die Darstellung im Bescheid und in der Steuerberechnung ist doch absolut vergleichbar. Wir bräuchten nach den uns bekannten Daten eine Glaskugel.

  • Ist es eigentlich so schwer, dass direkt zu sagen oder gar gleich ins zutreffende Unterforum zu posten?

    Entschuldige bitte, ich bin neu hier und wusste nicht, dass das einen Unterschied macht.


    Weich denn die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen hinsichtlich des abziehbaren Höchstbetrags denn jetzt ab oder nicht? Vielleicht liegt die Differenz ja in einem ganz anderen Bereich der Besteuerungsgrundlagen.

    Ich hoffe ich schaue an den richtigen Stellen nach:

    Der Betrag vom Papierbescheid unter "ab steuerfreie Arbeitgebererstattungen" ist derselbe (siehe Bescheid 1), der bei der Wiso-Steuererklärung enthalten ist (siehe Screenshot 3). Deswegen wundert es mich ja so, dass es zu dieser Abweichung beim Bescheidabgleich kommt, die im Screenshot 1 zu sehen ist.


    Nur Du allein kannst alles sehen und abhaken. Die Darstellung im Bescheid und in der Steuerberechnung ist doch absolut vergleichbar. Wir bräuchten nach den uns bekannten Daten eine Glaskugel.

    Das ist mir klar, da ich aber nicht viel Erfahrung mit einer Steuererklärung habe, finde ich mich recht schwer zu recht. Deswegen versuche ich mit Screenshots die notwendigen Infos zu liefern. Und wie anfangs geschrieben, liefere ich selbstverständlich weitere Infos die angefragt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Nur Du allein kannst alles sehen und abhaken. Die Darstellung im Bescheid und in der Steuerberechnung ist doch absolut vergleichbar. Wir bräuchten nach den uns bekannten Daten eine Glaskugel.

    Das ist mir klar, da ich aber nicht viel Erfahrung mit einer Steuererklärung habe, finde ich mich recht schwer zu recht. Deswegen versuche ich mit Screenshots die notwendigen Infos zu liefern. Und wie anfangs geschrieben, liefere ich selbstverständlich weitere Infos die angefragt werden.

    Du musst Deine beiden Screens doch nur in Druckform nebeneinander legen. Die gleichen sich doch optisch (vom Aufbau) wie ein Ei dem anderen:


  • Du musst Deine beiden Screens doch nur in Druckform nebeneinander legen. Die gleichen sich doch optisch (vom Aufbau) wie ein Ei dem anderen:

    Das habe ich nochmal gemacht. Hierbei konnte ich keinen Unterschied feststellen. Ich weiß allerdings jetzt, wie die große Abweichung zustande kommt. Diese wurde durch einen ganz anderen Posten verursacht.

    Warum die WISO-Prüfung den unter Screenshot 1 angemerkten Unterschied anzeigt und den wahren Unterschied nicht, verstehe ich nicht (mal gucken, ob dies nächstes Jahr auch der Fall ist).


    Nichtsdestotrotz ist meine Anfrage geklärt. Vielen herzlichen Dank für eure Unterstützung.:)

    • Offizieller Beitrag

    Warum die WISO-Prüfung den unter Screenshot 1 angemerkten Unterschied anzeigt und den wahren Unterschied nicht, verstehe ich nicht (mal gucken, ob dies nächstes Jahr auch der Fall ist).

    da gerade in diesem Bereich stellenweise technisch bedingte Abweichungen bestehen, da es beim FA insoweit teilweise noch andere besondere interne Kennzahlen gibt.

    Hast Du denn schon den Papierbescheid bekommen, denn es kann auch einfach ein Darstellungsproblem bei der Bescheiddatenrückübermittlung sein.


    Ich weiß allerdings jetzt, wie die große Abweichung zustande kommt. Diese wurde durch einen ganz anderen Posten verursacht.

    Vielleicht liegt die Differenz ja in einem ganz anderen Bereich der Besteuerungsgrundlagen.