Günstiger Prüfung Kinderfreibeträge und Kindergeld

  • Hallo,


    ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen. Hier wurde folgendes korrigiert:


    Das Finanzamt hat eine günstiger Prüfung durchgeführt und den Kinderfreibetrag von 7.620 € (1Kind) angewendet. Dies ist im Programm nicht erfasst worden.

    Darauf wurde das Kindergeld mit 2.388 € veranlagt. (Programm 0)


    Wo habe ich da einen Fehler gemacht im Wiso? Ich habe leider noch nicht den gedruckten Bescheid. Aber meine Rückzahlung reduziert sich dadurch erheblich. Die Freibeträge sind unter den Angaben des Kindes erfasst im Programm.


    Vielen Dank für eure Antworten

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt hat eine günstiger Prüfung durchgeführt und den Kinderfreibetrag von 7.620 € (1Kind) angewendet. Dies ist im Programm nicht erfasst worden.

    Darauf wurde das Kindergeld mit 2.388 € veranlagt. (Programm 0)


    Wo habe ich da einen Fehler gemacht im Wiso?

    Du bist Dir sicher, in Deiner Einkommensteuererklärung keinerlei Angaben bezüglich eines Kindes in der Anlage Kind getätigt zu haben?

  • Hallo


    das Kind ist in den Daten mit eigener Steuernummer angegeben dort stehen auch die Freibeträge und das Kindergeld.

    Weitere Angaben habe ich keine gemacht. Aber das Kind ist erfasst.

    • Offizieller Beitrag

    Dann hat das FA doch alles richtig gemacht. Und das Programm wird bei zutreffenden Eingaben deinerseits sicherlich ebenso rechnen.


    Wo habe ich da einen Fehler gemacht im Wiso?

    Das kann man ohne bereinigte Screens der Eingabemaske/n sowie Kenntnis der Programmberechnung insoweit nicht sagen.

  • Ich habe nochmal in die alte Steuererklärung geschaut dort ist die Prüfung zu Gunsten des Kindergelds veranschlagt worden.

    Das muss doch auch in Wiso gehen. Wundert mich, dass da gar nichts veranschlagt wurde - aber ich finde meinen Fehler nicht .

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nochmal in die alte Steuererklärung geschaut dort ist die Prüfung zu Gunsten des Kindergelds veranschlagt worden.

    Du kannst doch in der Steuerberechnung bzw. den Anlagen dazu die Günstigerprüfung des Programms insoweit genau nachvollziehen.


    Das muss doch auch in Wiso gehen. Wundert mich, dass da gar nichts veranschlagt wurde - aber ich finde meinen Fehler nicht .

    Ohne bereinigte Screens der Eingabemasken kann man Dir nicht helfen.


    Vielleicht mal die erweiterte Forumssuche nach ähnlichen Fällen durchsuchen lassen, da hatten wir nämlich schon einige.

  • Ich habe den Fehler gefunden:


    Ich bekomme eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von einer Hochschule diese ist bis 2400 € steuerfrei. Der Rest wird versteuert.


    Beispiel: Aufwandsentschädigung 4800 € - 2400 € steuerfrei - 2400 € müssen versteuert werden


    Wiso berechnet dies in den Bruttolohn mit ein. Das Finanzamt weist dies aber als freiberufliche Tätigkeit aus. Durch diesen Umstand melde ich einen höheren Bruttolohn mit Wiso beim FA an. Da das FA dies aber auch als Meldung von der Bezugsstelle bekommt weisst es dieses als freiberufliche Tätigkeit aus. Somit müssen dann laut obigem Beispeil 4800 € versteuert werden.


    Ist mir erst aufgefallen, als der Bescheid heute mit der Post kam.


    Aber wer hat denn da nun Recht? Ich lasse das jetzt korrigieren.

    Ist das ein Fall für den Support? Alternative wäre das einfach bei der nächsten Steuererklärung nicht anzugeben was mir aber auch nicht passt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bekomme eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von einer Hochschule diese ist bis 2400 € steuerfrei. Der Rest wird versteuert.

    Das ist keine steuerfreie Aufwandsentschädigung.


    Das sind freiberufliche Einkünfte, für die du eine Anlage EÜR erstellen musst.


    Der steuerpflichtige Teil ist dann als Gewinn auf der Anlage S einzutragen.


    Also kein Fall für den support......

    • Offizieller Beitrag

    Dann hast Du aber schon in der Eingabemaske vorher eine Entscheidung über einen Sachverhalt getroffen , den Du hier vorher so noch nicht geschildert hast (Nebentätigkeit durch Deinen Arbeitgeber beauftragt und neben Deiner regulären nichtselbständigen Tätigkeit bei diesem in Eigenverantwortung zu erfüllen).


    Und selbst, wenn Du es so einträgst, dann kommt doch hinterher noch ein Prüfhinweis auf eine mögliche Einkommensteuerpflicht (Bruttoarbeitslohn zu erhöhen) und auf weitere zu tätigende Angaben zur ordnungsgemäßen Erklärung.


    Und dann ist es doch letztlich egal, ob der Bruttoarbeitslohn um 2.378€ erhöht worden ist, oder ob 2.378€ als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit angesetzt worden sind.

  • Danke für die Antworten:


    Das ist wahrscheinlich der Punkt. Ich habe die Einkünfte nicht über meinen Arbeitgeber erhalten, sondern über die Hochschule diese ist nicht mein primärer Arbeitgeber. Aber ich habe gesehen, dass ich dass ja auch in Wiso eingeben kann.


    Allerdings war ich mir ziemlich sicher, dass ich das hier richtig eingetragen habe, da dies auch in der Hilfe auf der rechten Seite so erklärt war.


    Jetzt hab ich es kapiert.


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Das ist wahrscheinlich der Punkt. Ich habe die Einkünfte nicht über meinen Arbeitgeber erhalten, sondern über die Hochschule diese ist nicht mein primärer Arbeitgeber. Aber ich habe gesehen, dass ich dass ja auch in Wiso eingeben kann.

    Dann hat das auch nichts in der Anlage N zu suchen, sondern gehört ausschließlich in die Anlage S als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.


    Auch muss ich nochmals auf die Hinweise von@Petz verweisen. Ich sehe ebenfalls bisher keinerlei Anhaltspunkte für eine Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG und die Berücksichtigung einer steuerfreien Aufwandspauschale i.S.d. gesetzlichen Vorschrift. Es fällt eben nicht jede "nebenberufliche" Tätigkeit unter diese Vorschrift, sondern ausschließlich die dort bezeichneten Tätigkeiten.


    Du hättest somit Deine Einkünfte aus dieser Tätigkeit im Rahmen einer ganz normalen EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) zu ermitteln.