Fachbuchautorin - Verirrt im Einkünfte-Dschungel

  • Hallo zusammen,


    ich bin nun knapp vier Stunden durch den Steuer-Dschungel geirrt, um meinen speziellen Fall zu finden.

    Manch ähnliche Themen habe ich gefunden, jedoch kam ich nicht weiter.


    Ich bin hauptberuflich verbeamtete Lehrerin und bin gelegentlich bei einem Schulbuchverlag als Fachbuchautorin tätig.

    Nun erhalte ich jährlich ein anteiliges Autorenhonorar von bis zu 2000,-€.


    Doch wo muss ich dies eingeben?

    Bin ich nun selbstständig oder nicht selbstständig? Ich habe doch einen Arbeitsvertrag mit dem Schulbuchverlag geschlossen - also vermute ich, dass ich nicht selbstständig bin?!

    Es gibt zwar viele Hinweise auf Freiberufler, Selbstständige etc. aber mein spezieller Fall ist nicht aufgeführt. Also habe ich mich durch alle Optionen durchgeklickt und schlussendlich alles gelöscht, was mit der Autorentätigkeit zusammenhängt. Die vielen Hinweise und Tipps mit der steuerlichen Fachsprache verwirren mich nur noch mehr und ich denke, dass ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehe.


    Könnt ihr mir bitte helfen, wo ich diese Tätigkeit wie und überhaupt angeben muss?

    Vielen Dank im Voraus!

  • koberschelp

    Hat den Titel des Themas von „Verirrt im Einkünfte-Dschungel“ zu „Fachbuchautorin - Verirrt im Einkünfte-Dschungel“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Bin ich nun selbstständig oder nicht selbstständig?

    Ersteres.


    Ich habe doch einen Arbeitsvertrag mit dem Schulbuchverlag geschlossen - also vermute ich, dass ich nicht selbstständig bin?!

    Das ist mit Sicherheit ein Vertrag über die freiberufliche Mitarbeit im Verlag.


    Es gibt zwar viele Hinweise auf Freiberufler, Selbstständige etc. aber mein spezieller Fall ist nicht aufgeführt.

    Das ist nun wirklich kein spezieller Fall. Du bist freiberuflich als Autorin tätig und musst Deine Einkünfte aus dieser Tätigkeit im Rahmen einer einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln sowie in der Anlage S zur Einkommensteuererklärung erklären.

  • okay, und woher weiß ich, ob ich umsatzsteuerpflichtig oder -frei oder sonstiges bin? In anderen Themen und im www heißt es allzuoft, bei einem geringen Betrag gäbe es eine Kleinunternehmen-Regelung geben, die greifen würde...


    *ganzgroßesFragezeichenhab*

    • Offizieller Beitrag

    okay, und woher weiß ich, ob ich umsatzsteuerpflichtig oder -frei oder sonstiges bin?

    Aus Deinem Vertrag und den dort ggf. getroffenen Aussagen zur Umsatzsteuerpflicht. Denn entsprechend werden die Abrechnungen/Gutschriften des Verlags aussehen.


    In anderen Themen und im www heißt es allzuoft, bei einem geringen Betrag gäbe es eine Kleinunternehmen-Regelung geben, die greifen würde...

    § 19 Absatz 1 UStG