Steuerbescheid Person A & B gewechselt

  • Hallo,


    ich habe meinen Bescheid bekommen und das FA hat die Personen getauscht - Steuerpflichtiger <--> Lebenspartner. Person A ist jetz B und B ist A, was bei der Prüfung durch die Software erhelblichen Abweichungen führt. Kann man die Zurodnung der Personen in der Software nachträglich ändern, so dass eine halbwegs erfolreiche Prüfing erfolgen kann?


    Dankke und viele Grüße,

    DS

  • Mit welcher Begründung wurde vertauscht? Bei Eheleuten nimmt das Finanzamt immer noch die antiquierte und in Zeiten der SteuerID nicht mehr zeitgemäße Zuordung Ehemann = Steuerpflichtiger vor. Aber bei Partnerschaften? HIer ist es doch nicht geregelt und die Partner legen fest, wer wo eingetragen wird.

    Steht etwas im Bescheid hierzu (Erläuterungen am Ende)? Sonst hilft nur das mühsame manuelle Vergleichen. Ich mache dies immer so, dass ich den Vergleich ausdrucke und dann die Zahlen abhake, die zusammengehören. Bei Differenzen dann entsprechend vermerke.

    Wir ärgern uns schon seit Jahren und unser Finanzbeamte mosert schon nicht mehr - er setzt alles immer manuell im Programm um (was bei ihm auch schon einmal zu Übertragungsfehlern geführt hat), die wir dann mit Einspruch monieren. Der Beamte selber tut mir zwar irgendwie leid, andererseits ist diese Ungleichbehandlung von Ehen zu Partnerschaften nicht mehr hinnehmbar.

    • Offizieller Beitrag

    Aber bei Partnerschaften? HIer ist es doch nicht geregelt und die Partner legen fest, wer wo eingetragen wird.

    Selbstverständlich ist das geregelt. Von Beginn an, wo die Eintragung möglich war. Und das Steuerprogramm macht darauf auch wunderbar aufmerksam:


  • Danke für die Hinweise @nesciens & miwe4. Schon etwas altbacken mit der alphabetischen Sortierung nach Vornamen, macht in meinem Fall keinerlei Unterschied.


    Das man das allerdings im Nachgang in der WISO steuer Sparbuch 2020 Software nicht anpassen kann ist ein Feature das ich mir als Nutzer wünschen würde. Kann dich nicht so kompliziert sein.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist weder altbacken noch willkürlich von Buhl. Das ist durch die Finanzverwaltung vorgegeben und dient der eindeutigen Zuweisung deren interner Zuständigkeiten sowie den sonstigen Abläufen jeglicher Art. Irgendeine einheitliche Regelung muss es nun einmal geben. Und da haben sich dann alle Hersteller von Steuersoftware dran zu halten, da das dann sicherlich auch durch das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung so vorgegeben wird.