Werbungskosten gestrichen

  • Hallo alle zusammen.


    vor 2 Jahren bin ich in eine andere Stadt/Bundesland umgezogen, wobei die Städte naheliegend sind. Ich habe festgestellt, dass viele Werbungskosten, die mein früheres Finanzamt akzeptierte, bei neuem Finanzamt gestrichen werden. Hat es Sinn gegen den einen oder anderen nachfolgenden Punkt Einspruch einzulegen? Meine eigenen Ergänzungen sind in Klammern.


    Hinsichtlich der Werbungskosten wird durch das Finanzamt beabsichtigt abzuweichen:


    1. Die Arbeitsmittelpauschale (für Schreib- und Büromaterial, Druckerpapier, Druckerpatronen) in Höhe von 110€ ist nicht zu berücksichtigen, da tatsächliche Arbeitsmittel (Fachliteratur in Höhe von 8,99 EUR) geltend gemacht wurden.


    2. Zu dem kann die von lhnen angegebene pauschale für dienstliche Telefonate mit dem privaten Handy" in Höhe von 16€ nicht berücksichtigt werden.

    (habe tatsächlich viele Bewerbungstelefonate gehabt)


    3. Die Aufwendungen für die Sprachkurse (Englisch, Spanisch), sowie für das App-Abo..Meditation und Achtsamkeit" können nicht berücksichtigt werden, da es sich hierbei um Aufwendungen für Lebensführung handelt, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs erfolgen, §12 Nr.1 des Einkommensteuergesetzes. (ich brauche Sprachen für meinen Job. Die Meditations-App brauche ich zur Stressbewältigung)


    4. Die Aufwendungen für Berufskleidung in Höhe von 250 € und die dazugehörige Reinigung in Höhe von 137 € nicht berücksichtigt werden, da es sich hierbei (Businesskleidung) nicht um typische Berufskleidung. Typische Berufskleidung liegt vor, wenn die Kleidung ihrer Beschaffenheit nach ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt ist, d.h. diese entweder durch ihre Unterscheidungsfunktion oder ihre Schutzfunktion zum Ausdruck kommt. Keine typische Berufskleidung ist dagegen, weil auch im bürgerlichen Leben zu tragen, weiße Hemden und Kragen, auch wenn sie aus beruflichen Gründen benutzt werden müssen.

    (Ich arbeite im Vertrieb und nutze die angegebene Kleidung nur beruflich).


    5.    Bezüglich der Sonstigen Fahrtkosten haben Sie Parkgebühren der Jobmesse Musterstadt in Höhe von 10€ geltend gemacht. Parkgebühren sind bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten. (Ist das wirklich so?)


    6.    Die Umzugskosten in Höhe von 750,00€ nicht berücksichtigt werden, da Ihr Umzug nicht beruflich ich veranlasst war.

    (kann man wirklich nichts steuerlich absetzen?)



    • Offizieller Beitrag

    Fragst Du das jetzt im ernst oder möchtest Du eine Steuerberatung?


    Wenn Du ein Steuerprogramm genutzt hast, dann hättest Du schon bei der Erstellung der Erklärung merken sollen, dass es diverse von Dir genannte "Pauschalen" überhaupt nicht gibt und dass es ohne ausreichende berufliche Veranlassung sowie Nachweis auch keine abziehbaren Werbungskosten bei diesen Positionen gibt. Und Anlass sowie tatsächliche Kosten muss man eben ggf. nachweisen bzw. glaubhaft machen. Und wenn man es eben mit allen Pauschalen und Eventualitäten übertreibt, dann schaut das FA erfahrungsgemäß ganz genau hin und veranlagt strikt nach Maßgabe des Gesetzes. Was wundert Dich jetzt daran?


    Du "spielst" übrigens mit den Steuergroschen aller Steuerzahler. ;)


    Ich sehe jetzt auf Anhieb nichts, was ohne detaillierte Begründung und Einzelnachweis seitens des Bearbeiters ermessensfehlerhaft gekürzt wäre. Eben strikt nach Maßgabe des Gesetzes vorgegangen.

  • In dem ganzen "Sermon" sehe ich nur die Parkkosten als angreifbar. Dies war m. E. eine Dienstreise und hier gelten die Entfernungspauschale Nebenkosten nicht ab.


    Aber - und das sollte sich der TE einmal überlegen - es werden doch automatisch 1.000 Euro als Werbungskostenpauschale angesetzt. Damit dürften doch seine oben aufgeführten Aufwendungen abgedeckt sein.

    • Offizieller Beitrag

    In dem ganzen "Sermon" sehe ich nur die Parkkosten als angreifbar.

    Die habe ich in der Tat überlesen. Aber von einem tatsächlichem Nachweis hat @art777 auch da nichts geschrieben. Von daher müsste er sich dazu noch äußern, ob er auch dabei eine, im Gesetz nicht existierende, "Pauschale" angewendet hat. Aber bei dem Betrag würde ich mich angesichts der Gesamtkonstellation nicht auf "Diskussionen" einlassen.