Hallo alle zusammen.
vor 2 Jahren bin ich in eine andere Stadt/Bundesland umgezogen, wobei die Städte naheliegend sind. Ich habe festgestellt, dass viele Werbungskosten, die mein früheres Finanzamt akzeptierte, bei neuem Finanzamt gestrichen werden. Hat es Sinn gegen den einen oder anderen nachfolgenden Punkt Einspruch einzulegen? Meine eigenen Ergänzungen sind in Klammern.
Hinsichtlich der Werbungskosten wird durch das Finanzamt beabsichtigt abzuweichen:
1. Die Arbeitsmittelpauschale (für Schreib- und Büromaterial, Druckerpapier, Druckerpatronen) in Höhe von 110€ ist nicht zu berücksichtigen, da tatsächliche Arbeitsmittel (Fachliteratur in Höhe von 8,99 EUR) geltend gemacht wurden.
2. Zu dem kann die von lhnen angegebene pauschale für dienstliche Telefonate mit dem privaten Handy" in Höhe von 16€ nicht berücksichtigt werden.
(habe tatsächlich viele Bewerbungstelefonate gehabt)
3. Die Aufwendungen für die Sprachkurse (Englisch, Spanisch), sowie für das App-Abo..Meditation und Achtsamkeit" können nicht berücksichtigt werden, da es sich hierbei um Aufwendungen für Lebensführung handelt, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs erfolgen, §12 Nr.1 des Einkommensteuergesetzes. (ich brauche Sprachen für meinen Job. Die Meditations-App brauche ich zur Stressbewältigung)
4. Die Aufwendungen für Berufskleidung in Höhe von 250 € und die dazugehörige Reinigung in Höhe von 137 € nicht berücksichtigt werden, da es sich hierbei (Businesskleidung) nicht um typische Berufskleidung. Typische Berufskleidung liegt vor, wenn die Kleidung ihrer Beschaffenheit nach ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt ist, d.h. diese entweder durch ihre Unterscheidungsfunktion oder ihre Schutzfunktion zum Ausdruck kommt. Keine typische Berufskleidung ist dagegen, weil auch im bürgerlichen Leben zu tragen, weiße Hemden und Kragen, auch wenn sie aus beruflichen Gründen benutzt werden müssen.
(Ich arbeite im Vertrieb und nutze die angegebene Kleidung nur beruflich).
5. Bezüglich der Sonstigen Fahrtkosten haben Sie Parkgebühren der Jobmesse Musterstadt in Höhe von 10€ geltend gemacht. Parkgebühren sind bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten. (Ist das wirklich so?)
6. Die Umzugskosten in Höhe von 750,00€ nicht berücksichtigt werden, da Ihr Umzug nicht beruflich ich veranlasst war.
(kann man wirklich nichts steuerlich absetzen?)