EÜR im Sparbuch: Verbuchung von Software, Dateien und Updates

  • Hallo Forum,

    ich hatte zur Klärung die Tags schon in der Suche eingegeben, ohne auf ein Ergebnis zu stoßen, hoffentlich kann mir jemand so helfen.

    Ich bin freiberuflicher Grafiker, 1-Mann-Band, und mache seit Jahren u.a. meine UST-Anmeldungen und EÜR mittels einer Excel-Tabelle selbst. Dabei hat mir mal Anfang 2000 jemand geholfen, der sich mit den SKR04-Konten auskannte (was immer das ist), und anhand derer versuchte ich also tapfer, meine Ein- und Ausgaben zu buchen, zu summieren und dann am Schluss UST und EÜR fürs FA zu erstellen. Das ging so lange gut, bis nun alles per Elster und Online über die Wupper gehen sollte. Hab die Jahre schon einen netten Anpfiff erhalten, weil das FA immer noch einen 1-Seiter auf Papier von mir bekam *hihi*


    OK, das geht nun nicht mehr, und ich beiße mich also gerade durch die EÜR-Buchungsfunktionen des Sparbuchs. Das hat viele Nummern die in meiner Tabelle sind, nicht, oder nicht so, wie dort. "Software" oder "Update" habe ich da gar nicht gefunden. Und da ich Grafiker bin und von Steuern keine Ahnung habe, hoffe ich, dass mir hier jemand die 2, 3 Fragen beantworten kann:

    - unter was verbuche ich gekaufte Software? Da das Unterschiede zu geben scheint: gemeint ist Grafiksoftware. Kann aber auch mal ein Windoof sein.

    - unter was verbuche ich ein Update/Upgrade? (Den Unterschied kenne ich auch nicht, aber manchmal stehts so dran, mal so)

    - unter was Dateien? Das können Bilddateien sein, oder 3D-Modelle von Fahrzeugen etc., die in meiner Software weiterverarbeitet werden.

    - und last but not least: wenn ich all das in der EÜR Rechnung im Sparbuch aufgenommen habe, schickt das Sparbuch das dann auch ans FA, oder werden die dann wieder mosern, dass ich nicht ihre schicke Elster-Online-Webseite nutze, die ich noch viel weniger verstehe? :wacko:


    Ich meine, letztlich brauchen die 2 Werte von mir dazu: Einnahmen und Ausgaben ...


    Vielen Dank für eure reichhaltige Hilfe im Voraus!

    D.

    Einmal editiert, zuletzt von dinf () aus folgendem Grund: tupfelr

  • Du "kaufst" keine Software (das könntest du dir nicht leisten, dann das würde bedeuten, du bezahlst den Quellcode), du erwirbst Nutzungsrechte. Und dann findest du über Eingabe im Suchfenster des Kontorahmens schnell die entsprechenden Konten, wobei dann zu berücksichtigen ist, ob es eine Einmalzahlung ist wie bei Windows (wenn du es gesondert erworben hast) oder eine laufende jährliche Abozahlung, wie bei den meisten Softwarelizenzen inzwischen üblich.

    Einmalzahlungen sind (wenn nicht über den zugehörigen Computer aktiviert, da wie Windows nicht selbständig nutzbar) als Aufwendungen für Lizenzen, Nutzungsrechte etc. aufzuzeigen (gesondertes Konto, da bei Gewerbesteuer hinzugerechnet werden muss, kommt zwar für dich als Freiberufler nicht in Frage, aber das Konto solltest du bebuchen, schon um einen Überblick über diese Art der Aufwendungen zu haben). Das bedeutet, alle (jährlichen) Updates gehören dort hin. Einmallizenzen gehören auf das Anlagevermögenskonto "immaterielle Rechte" und müssen dort aktiviert werden. Pech für dich dann: immaterielle Rechte werden in der Regel (es gibt Ausnahmen) nicht abgeschrieben, sie mindern also nicht deinen Gewinn.

    Für Bilddateien gilt das Gleiche - auch dies sind Nutzungsrechte.


    Das Sparbuch selber schickt überhaupt nichts - es gäbe einen schönen Aufschrei, wenn das Programm völlig automatisch Daten an die Finanzverwaltung senden würde. Du musst hier schon das Versenden anstoßen - für die Steuererklärung wird schließlich deine PIN für das Elsterzertifikat benötigt, das du dir hoffentlich schon besorgt hast.


    Was ein "SKR" ist, kannst du problemlos im www erfahren. Dass du deinen "Helfer" bei Einrichtung nicht gefragt hast, war schon etwas sagen wir leichtsinnig. Da es mehrere gibt (unter anderem auch branchenspezifische) ist es schon wichtig zu wissen, welchen du verwendest, zumal die "Nummern" sich teilweise sehr stark unterscheiden. Nur ein Beispiel: im SKR 03 sind die Umsätze mit 19% auf Konto 8400 zu buchen, im SKR 03 auf 4400.


    Vielleicht überlegst du einmal, die Grundwissen über Buchhaltung zum Beispiel über Einführungsfilme auf YouTube anzueignen. Du bist für deine Buchhaltung (einschließlich Nebenpflichten wie GoBD, DSGVO, Aufbewahrung etc. verantwortlich, nicht das Programm).

  • Jo, danke schonmal.


    Jetzt weiß ich immer noch nicht, ob die Daten, die das Sparbuch schickt, nachdem ich den Vorgang mit meinem Zertifikat abgesegnet und den Senden-Button angeklickt habe, dem FA ausreichen, oder das FA sich erbittet, die niedlichen kleinen EÜRs nur über ihre Online Plattform abzuwickeln. Meinen 1-Seiter könnte ich ja auch elektronisch als PDF hinschicken, aber das wollen sie sichtlich nicht. Stehen auch nur 20 Zahlen drauf ...


    Der einzige im Sparbuch auswählbare Kontenrahmen heißt EKR03 und stimmt bisher mit den "alten" Konten aus meiner Tabelle überein - da, wo sie vorhanden sind. Sowohl in der Sparbuch EÜR -Erfassung als auch in meiner alten Tabelle liegen z.B. 19% Umsätze bei 8400, und auch andere Konten stimmen überein. Damit ist es dann wohl eher SKR03 und nicht 04, mit dem meine alte Tabelle bestückt ist? Der Umfang, die Anzahl unterschiedlicher Konten in der Sparbuch EÜR scheint gegenüber dem SKR03 bisher jedoch stark eingedampft, einige meiner alten Kontennummern fehlen halt.


    Nun finde ich im SKR03 z.B. gar kein Konto mit "Nutzungsrecht", dafür jede Menge sehr unterschiedlicher Konten, die alle das Wort "Lizenz" enthalten. Das einzige Konto was da einigermaßen passt, heißt "4964 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)". Das Konto gibt es aber im EKR03 Rahmen überhaupt nicht, jedenfalls nicht in der EÜR im Sparbuch. Kann man in diesem Fall auf das "nächstallgemeinere" Konto 4960 gehen? Funktioniert das System so?

    Und das Gegenstück dazu müsste dann heißen "... für die zeitlich unbefristete Überlassung ...", die es aber wie die "immateriellen Rechte" gar nicht gibt, weder hier noch da. Richtig weiter bin ich damit noch nicht. Das Konto 4981, welches bisher auf meinem 1-Seiter mit "Software/Updates" betitelt war, gibt es anscheinend in beiden Listen nicht mehr. Auch wenn das nach der Erklärung falsch ist - das FA konnte den Titel des Kontos ja sehen, es war ihnen anscheinend egal.


    Das bedeutet, alle (jährlichen) Updates gehören dort hin. Einmallizenzen gehören auf das Anlagevermögenskonto "immaterielle Rechte" und müssen dort aktiviert werden.


    Und worunter würdet ihr "normale" Updates hinpacken, die weder Abos noch Einmallizenzen sind, sondern letztere ... aufwertend verändern?

    "Jährlich" kommt den sehr unterschiedlichen Subscription-Modellen der Entwickler nur annähernd nahe. Es gibt fast so viele Abomodelle wie Entwickler, und nicht wenige davon sind zwingend rhytmisch monatlich oder jährlich. Einige Abomodelle sind schlicht Mietkauf, nach dem man die Software dauerhaft nutzen kann, uvam.


    Erneut vielen Dank

    D.



    Apropos:

    (das könntest du dir nicht leisten, dann das würde bedeuten, du bezahlst den Quellcode)

    Der Satz war sicher nur zur Erläuterung des Unterschieds zwischen Nutzungsrecht und Eigentum gedacht, ja? Denn das Thema, wozu ich Deiner Meinung nach in der Lage bin, gehört bestimmt nicht in dieses Forum.