Wo kann man freiwillige Zahlungen für die gesetzliche Rente eintragen?

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand sagen in welches Feld ich Sonderzahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung beim Steuersparbuch eintragen kann.


    P.S. Eine ähnliche Frage wurde hier bereits einmal gestellt aber richtig beantwortet wurde sie, aus meiner Sicht nicht.

    Was als Antworten kam waren mehr Vermutungen, deshalb hier noch mal das Thema.


    LG


    HansBuhl

    • Offizieller Beitrag

    P.S. Eine ähnliche Frage wurde hier bereits einmal gestellt aber richtig beantwortet wurde sie, aus meiner Sicht nicht.

    Dann solltest Du andere User bezüglich dieses Threads doch in Kenntnis setzen und Deine Auffassung dazu schildern, ohne dass jetzt jeder anfängt zu suchen, welcher Thread gemeint sein könnte.


    Ansonsten gehören die dorthin, wo die diesbezüglichen "normalen" Zahlungen auch hingehören.

  • Zitat

    Ansonsten gehören die dorthin, wo die diesbezüglichen "normalen" Zahlungen auch hingehören.

    Genau das meine ich! Das hilft nicht weiter! Normale Zahlungen für die Rentenkasse werden automatisch von der "Lohnsteuerkarte" übernommen. Da kann man nicht einfach was dazu schreiben!

    • Offizieller Beitrag

    Genau das meine ich! Das hilft nicht weiter!

    Selbstverständlich hilft das weiter.


    Normale Zahlungen für die Rentenkasse werden automatisch von der "Lohnsteuerkarte" übernommen.

    Das sind aber nicht die einzig denkbaren Zahlungswege in die gesetzliche Rentenversicherungskasse. Und neben den Pflichtversicherungsbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung gibt es eben die freiwilligen Zahlungen in diese.


    Und deshalb stimmt eben die Aussage:

    Ansonsten gehören die dorthin, wo die diesbezüglichen "normalen" Zahlungen auch hingehören.

    Und wie bereits in dem von Dir wohl gemeinten Thread Ausgleichszahlungen für Rentenminderung gem. § 187a SGB VI gehört das eben so dann in die Anlage Vorsorgeaufwand.


    Und wenn man Rentenversicherung in seine Programmhilfe/-suche eingibt, dann führt einen diese auch ganz schnell in die entsprechende Eingabemaske:


  • Natürlich habe ich das auch als Suchbegriff im Sparbuch eingegeben aber für mich sind "Weitere Rentenversicherungen" erst mal private Rentenversicherungen und sonstige. Bezeichnung "weitere Rentenversicherungen" deutet doch darauf hin, dass es nicht um die gesetzliche geht oder sehe ich das falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich habe ich das auch als Suchbegriff im Sparbuch eingegeben aber für mich sind "Weitere Rentenversicherungen" erst mal private Rentenversicherungen und sonstige. Bezeichnung "weitere Rentenversicherungen" deutet doch darauf hin, dass es nicht um die gesetzliche geht oder sehe ich das falsch?

    Das siehst Du falsch und das hättest Du auch erkannt, wenn Du Dir einmal die wenige Mühe gemacht hättest, die entsprechenden Auswahlmöglichkeiten weiter zu erarbeiten.


    Das "weitere Rentenversicherungen" bezieht sich erst einmal auf die vorstehende konkrete Auflistung des Programms einzelner Positionen, um dann eben unter den weiteren Rentenversicherungen auf die nächste Seite mit den bisher nicht genannten Alternativen in eine eigene Eingabemaske zu verlinken. und wie immer bietet das Programm dazu auch die kleinen anklickbaren Fragezeichen zur Erläuterung an bzw. listet die Erläuterungen auch rechtsseitig auf. Und wenn man dem Link dann folgt, dann sieht man auf den ersten Blick, was sich dahinter verbirgt:



    Und auch da kann man sich noch sehr viel mehr Information durch das Programm holen:


    Und die Maske selber gibt den Inhalt auch noch einmal genau wieder:


    Und zu guter letzt findet man dann alles in dem Formular an der hoffentlich gewünschten Stelle, die auch noch einmal ausdrücklich seitens des Gesetzgebers bezeichnet ist:


    Man kann übrigens auch den umgekehrten Weg gehen, indem man im Formularmodus in die entsprechende Kennziffer der Zeile klickt.


    Beim überfahren mit der Maus zeigt einem das Programm an, welche Summen/Alternativen unter dieser Kennziffer erfasst werden:


    Und klickt man die Kennziffer mit der Maus an, gibt es einem die anzuklickenden Alternativen mit den hinterlegten Links zu den Eingabemasken vor:


    Man sieht also letztlich, dass die Aussage, die freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung würde in demselben Maskenbereich eingegeben wie die normalen entsprechenden Beiträge auch, absolut zutreffend und ausreichend war. Man muss sich eben nur mit der Programmbedienung etwas auseinandersetzen. Und das sollte eigentlich jeder Nutzer einer Software tun, um das bestmögliche Ergebnis aus ihr herauszuholen.

  • Hallo, das ist zwar ein alter Thread und in Wiso 2022 ist die Maske anders beschriftet, landet dann aber auch in Zeile 6.


    Ich wundere mich allerdings sehr darüber, dass bei Zusammenveranlagung der zweifache Höchstbetrag abzügl. 94 % Kürzung angewendet wird, obwohl nur einer den begünstigten den Beitrag gezahlt hat.


    Ist das korrekt gerechnet in Wiso? Ich spiele das gerade mit den 2022er Daten für 2023 durch, wo es dann auch keine Kürzung mehr gibt.