Im Jahr 2018 wurde uns ein Riester-Vorsorgevertrag als Gesamtauszahlung Kleinstbetragsrente ausgezahlt.
Die steuerpflichtigen Leistungen (§22 Nr. 5 Satz 7 EStG) aus dieser Betrieblichen Altersvorsorge haben wir in der Anlage R in Zeile 36 und 48 eingetragen.
Nun haben wir von der Sparkasse eine Berichtigungsmitteilung bekommen. Wir haben im Jahr 2018 einen zu hohen Betrag versteuert.
Wie und wo trage ich die Berichtigung ein?
Vielen Dank im Voraus