Beschäftigung auf Kreuzfahrtschiff: Unversteuerte Einkünfte im Ausland

  • Guten Tag allerseits,


    ich stehe bei meiner Einkommenssteuererklärung vor folgender Problematik.


    Im Jahr 2019 arbeitete ich nach meiner Ausbildung für ca. 3 Monate als Arbeitnehmer auf einem Kreuzfahrtschiff. Die Reederei ist zwar deutsch, der Arbeitgeber hat seinen Sitz jedoch in Zypern und mein Arbeitsvertrag ist/war maltesisch! Ich weiß, ist blöd/kompliziert, ist aber leider so.


    Das Gehalt wurde mir ohne Steuerabzüge überwiesen, lediglich ein Teil für die Versicherung über den Arbeitgeber wurde einbehalten. Nach meinem Einsatz bekam ich auch ein sogenanntes FS3- Formular mit den aufgelisteten Einkünften.


    Nach recht gründlicher Recherche, ob und wie die Einkünfte nun (in Malta) zu versteuern wären, was bei mir nur zu noch mehr Verwirrung führte, bin ich zum Entschluss gekommen, die Einkünfte einfach bei meiner deutschen Einkommenssteuererklärung anzugeben.


    Zur Erfassung benutze ich das Programm WISO- steuer: Sparbuch und habe die Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis unter: Arbeitnehmer,Betriebsrentner und Pensionäre ->Besonderheiten bei Arbeitnehmern ->Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug eingetragen.


    Zuerst wollte ich die Angaben unter der Rubrik: ...Besonderheiten bei Arbeitnehmern -> Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA vornehmen. Nach einigen gescheiterten Versuchen verstehe ich diese Eingabemaske nun aber so, dass hier nur Einkommen angegeben werden kann, welches schon in einem anderen Land versteuert wurde, was bei mir ja nicht der Fall ist.


    Habe ich das richtig verstanden?

    Ist der Weg den ich jetzt gewählt habe akzeptabel oder könnte es zu größeren Problemen führen?


    Vielen Dank für jegliche Hilfe


    Cassador

  • Es gibt die Anlage N-AUS, in der diese Einkünfte eingetragen werden müssen. Wahrscheinlich muss aber daneben eine Steuererklärung in dem anderen Land abgegeben werden - hier muss man sich selber erkundigen, was und wie das gemacht werden muss.