Hallo Forum,
ich hatte die Suche bereits genutzt aber nicht die gewünschte Erklärung gefunden. Entweder falsch gesucht oder was auch immer.
Meine Frau hat sich Januar 2019 von mir getrennt, ist ausgezogen.
Kindergeld habe ich nach Mühen ab April erhalten und wurde rückwirkend überwiesen von ihr. Kind 1 20 im Studium Kind 2 17 Schule.
Steuerklasse, da beide Kinder bei mir wohnten erst 2020 geändert.
Anspruch auf den alleinerziehenden Entlastungsbeitrag müsste mir doch gewährt werden richtig?
Das Programm sagt ständig ich erfülle nicht die Bedingungen. D. h. entweder Fehler in der Eingabe oder im Denken.
Die Angaben zur weiteren Person, Mutter leiblliches Kind habe ich gemacht mit Wohnsitz.
Gewohnt haben beide Kinder bei mir.
Wo könnte der Fehler liegen?
Danke unf Grüße Polo