Guten Tag,
zusammen mit meinem Freund besaß ich eine Wohnung, die wir im Jahr 2019 ( innerhalb der 10 Jahre-Frist) mit einem relativ kleinen Gewinn veräußert haben. Wir sind ganz normale Privatpersonen.
Meine Frage ist: wo genau müssen wir den Gewinn, der durch die Veräußerung entstand, in der Feststellungserklärung angeben?
Ist er unter
Einkünfte und Immobilien / Sonstige Einkünfte / Private Veräußerungsgeschäfte oder
Einkünfte und Immobilien / Gewerbebetrieb / Veräußerungs- und Aufgabegewinne, stille Reserven
anzugeben?
Eure Antworten würden uns sehr viel helfen. Ich danke euch im Voraus für die Antworten.
Viele Grüße
T.K.