Feststellungserklärung - wo muss ich Veräußerungsgewinn angeben?

  • Guten Tag,


    zusammen mit meinem Freund besaß ich eine Wohnung, die wir im Jahr 2019 ( innerhalb der 10 Jahre-Frist) mit einem relativ kleinen Gewinn veräußert haben. Wir sind ganz normale Privatpersonen.

    Meine Frage ist: wo genau müssen wir den Gewinn, der durch die Veräußerung entstand, in der Feststellungserklärung angeben?

    Ist er unter

    Einkünfte und Immobilien / Sonstige Einkünfte / Private Veräußerungsgeschäfte oder

    Einkünfte und Immobilien / Gewerbebetrieb / Veräußerungs- und Aufgabegewinne, stille Reserven

    anzugeben?


    Eure Antworten würden uns sehr viel helfen. Ich danke euch im Voraus für die Antworten.

    Viele Grüße

    T.K.

    • Offizieller Beitrag

    Vor dem wo steht immer noch die Frage nach dem was bzw. nach welcher Vorschrift überhaupt. Ohne die Nutzung des Objektes zu kennen, kann da niemand etwas sagen.


    Der § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) - Private Veräußerungsgeschäfte und seine Voraussetzungen sind Euch z.B. ein Begriff?


  • Guten Morgen,


    Vielen Dank für deine Antwort. Ich verstehe deine Fragestellung nicht so ganz. Ich versuche jedoch nach besten Wissen und Gewissen zu beantworten.

    Es handelt sich um eine Eigentumswohnung, die wir die ganze Zeit vermietet haben. Die Steuererklärung haben wir immer über die gesonderte und einheitliche Feststellung gemacht. Die Wohnung war 3 Jahre in unserem Besitz.


    VG

    T. K.

  • Bei Vermietung und Verpachtung (in der Feststellungserklärung ja eine gesonderte Rubrik) gehört der Veräusserungserlös auch zu den Einkünften hieraus. Ihr habt den Erlös in der vereinfachten Einnahmen-Überschussrechnung auszuweisen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Vermietung und Verpachtung (in der Feststellungserklärung ja eine gesonderte Rubrik) gehört der Veräusserungserlös auch zu den Einkünften hieraus. Ihr habt den Erlös in der vereinfachten Einnahmen-Überschussrechnung auszuweisen.

    Das ist leider überhaupt nicht richtig.

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich um eine Eigentumswohnung, die wir die ganze Zeit vermietet haben.

    Genau deshalb eben meine obige Nachfrage, da sich diese wichtige Info nicht aus den Angaben im Startpost ergeben hat.


    Und nach dieser Info dann eben:

    Einkünfte und Immobilien / Sonstige Einkünfte / Private Veräußerungsgeschäfte oder

    Dann über diese Schiene....

  • Bei Vermietung und Verpachtung (in der Feststellungserklärung ja eine gesonderte Rubrik) gehört der Veräusserungserlös auch zu den Einkünften hieraus. Ihr habt den Erlös in der vereinfachten Einnahmen-Überschussrechnung auszuweisen.

    Das ist leider überhaupt nicht richtig.

    Danke für den Kommentar - es fehlte nur noch "setzen, sechs".


    Mir reicht es so langsam - manche Moderatoren meinen, alles und jedes von bestimmten Leuten zu redigieren. Ich ziehe mich für eine Weile zurück, meine Zeit ist mir zu kostbar, um dann solche Kommentare zu hören. Da ich ja fast immer falsche Auskünfte gebe, wird das ja auch nicht gebraucht.

    Gehab dich wohl, Petz und freue dich, dass du wieder einen unbequemen Schreiberling los bist.