Übernahme einer EÜR in den Bereich Sondereinnahmen/Sonderausgaben in der Feststellungserklärung 2018

  • Ich habe eine GbR, deren Gesellschafter Sinderbetriebseinnahmen und -ausgaben haben. Sowohl für die GBR als auch für die Gesellschafter wurden Einnahme-Überschuß-Rechnungen im entsprechenden Programmteil angelegt. Mit der Importfunktion lädt sich die EÜR der GBR in die Feststellungserklärung übernehmen. Gibt es eine solche Funktion auch für die Sonderbetriebseinnahmen U. -ausgaben der Gesellschafter? Ich habe es versucht, leider wurden dabei die Daten der EÜR der GbR überschrieben, statt dass diese in den Teil der Sonderbetriebseinnahmen des Gesellschafters übernommen wurden.