Ich habe eine GbR, deren Gesellschafter Sinderbetriebseinnahmen und -ausgaben haben. Sowohl für die GBR als auch für die Gesellschafter wurden Einnahme-Überschuß-Rechnungen im entsprechenden Programmteil angelegt. Mit der Importfunktion lädt sich die EÜR der GBR in die Feststellungserklärung übernehmen. Gibt es eine solche Funktion auch für die Sonderbetriebseinnahmen U. -ausgaben der Gesellschafter? Ich habe es versucht, leider wurden dabei die Daten der EÜR der GbR überschrieben, statt dass diese in den Teil der Sonderbetriebseinnahmen des Gesellschafters übernommen wurden.
Übernahme einer EÜR in den Bereich Sondereinnahmen/Sonderausgaben in der Feststellungserklärung 2018
- sthaut
- Unerledigt
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Du kannst meines Wissens nach nur eine EÜR übernehmen.