erste Tätigkeitstätte nie aufgesucht (Berater beim Kunden)

  • Hallo,


    meine Firma hat ihren Dienstsitz in Stadt A (= mein Wohnort).

    Dies wäre also meine erste Tätigkeitsstätte.

    Wir sind eine Beratungsfirma.


    In 2019 war ich keinen einzigen Tag (beruflich) an meiner ersten Tätigkeitsstätte, sondern 208 Tage beim Kunden (ebenfalls in Stadt A) eingesetzt.

    Jetzt würde ich gerne in der Software angeben, dass ich 0 Tage an meinem ersten Dienstsitz war und gleichzeitig unter Reisekosten die Verpflegungspauschale für die 208 Tage ansetzen (da nicht an der ersten Arbeitsstätte).


    Leider kann ich "0" nicht eintragen.


    Was wäre hier jetzt das richtige vorgehen?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Leider kann ich "0" nicht eintragen.


    Was wäre hier jetzt das richtige vorgehen?

    Eben gar keinen Eintrag Fahrten Wohnung <-> 1. Tätigkeitsstätte tätigen. ;)

  • Inwiefern?


    Unter "Ausgaben (Werbungskosten)" -> "Wege zur Arbeit" -> "Erste Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumiges Tätigkeitsgebiet"

    keinen Eintrag in die Tabelle machen?


    Und dann die Fahrt zum Kunden + Verpflegungspauschale unter Reisekosten eintragen?

    Kann ich hier meine Monats-ÖPNV-Karten-Kosten für die Reisekosten eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Unter "Ausgaben (Werbungskosten)" -> "Wege zur Arbeit" -> "Erste Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumiges Tätigkeitsgebiet"

    keinen Eintrag in die Tabelle machen?

    Du hast kein "weitläufiges Tätigkeitsgebiet", sondern eine 1. Tätigkeitsstätte, die Du ja nicht aufgesucht hast, und ansonsten Auswärtstätigkeiten/Dienstreisen.


    Im Übrigen ist ggf. auch die Dreimonatsregelung zu beachten. Aber da macht Dich das Programm mit Sicherheit, bei zutreffendem Eintrag des Zeitraums, auch schon drauf aufmerksam.


    Und dann die Fahrt zum Kunden + Verpflegungspauschale unter Reisekosten eintragen?

    Kann ich hier meine Monats-ÖPNV-Karten-Kosten für die Reisekosten eintragen?

    Das siehst Du doch alles in der Maske. Und hinsichtlich Verpflegungsmehraufwendungen greift dann die Dreimonatsregelung. Ggf. auch schon ab dem Vorjahr zu rechnen, wenn der Sachverhalt jahresübergreifend so vorlag.

  • Zur Dreimonatsregel hat das Programm jetzt nichts angemerkt, obwohl ich den Zeitraum von Mitte Januar bis Ende Dezember eingetragen habe.

    Die Tätigkeit war ja im Inland und sogar in meiner Heimatstadt.

    Diese Regelung kenne ich nur in Verbindung mit einer vergleichbaren Tätigkeit im Ausland.


    Edit: Mein Arbeitgeber hat mir Ausgaben für Verpflegung Werder vorneweg noch im Nachhinein erstattet. Spielt das eine Rolle?

    • Offizieller Beitrag

    Zur Dreimonatsregel hat das Programm jetzt nichts angemerkt, obwohl ich den Zeitraum von Mitte Januar bis Ende Dezember eingetragen habe.

    Dann musst Du ein anderes Programm haben als ich es nutze:




    Die Tätigkeit war ja im Inland und sogar in meiner Heimatstadt.

    Das spielt keinerlei Rolle.


    Diese Regelung kenne ich nur in Verbindung mit einer vergleichbaren Tätigkeit im Ausland.

    Auch das ist irrelevant für die Begrenzung.

  • Ah, OK.


    Habe es gefunden.


    Ich hatte meins jetzt allerdings unter "zusammengefasste Auswärtstätigkeiten" erfasst und dann einfach Anzahl der Tage in der Zeile "Bei Abwesenheiten über 8h" eingetragen. Ich möchte ja jetzt nicht 52 Einträge machen, um alle Wochen einzeln abzubilden.

    Wird denn die Dreimonatsregel nicht auch automatisch angewandt, wen ich z.B: zusammengefasst 200 Tage eintrage?

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte meins jetzt allerdings unter "zusammengefasste Auswärtstätigkeiten" erfasst und dann einfach Anzahl der Tage in der Zeile "Bei Abwesenheiten über 8h" eingetragen.

    Und auch da macht Dich das Programm auf diese Besonderheit aufmerksam, die du dann allerdings selber zu beachten hast, um ordnungsgemäße Angaben zu tätigen:



    Ich möchte ja jetzt nicht 52 Einträge machen, um alle Wochen einzeln abzubilden.

    Wo habe ich bei meinem Screen oben 52 Einträge gemacht? 01.01.-31.12. für dasselbe Reiseziel und in der nächsten Maske gibt man die Anzahl der Tage mit den Abwesenheitszeiten ein. Fertig.


    Wird denn die Dreimonatsregel nicht auch automatisch angewandt, wen ich z.B: zusammengefasst 200 Tage eintrage?

    Da macht das Programm Dich wie gesagt auf die Regelung aufmerksam, den Rest musst Du selber beachten. Für Deine Zwecke ist das m.E. die falsche Eingabemaske.

  • Warum sind denn an der Stelle dann Eingaben > 90 überhaupt zulässig, wenn man es nicht machen sollte?


    Und welche Maske wäre Deiner Meinung nach dir richtige für meinen Fall?

    • Offizieller Beitrag

    Warum sind denn an der Stelle dann Eingaben > 90 überhaupt zulässig, wenn man es nicht machen sollte?

    Weil es Leute geben soll, die jeden tag zu einer anderen Einsatzstelle fahren oder gar mehrere Anlaufstellen pro Tag abarbeiten.



    Und welche Maske wäre Deiner Meinung nach dir richtige für meinen Fall?

    Das siehst Du doch an meinen Screens.