Firmenwagen in Zahlung geben

  • Folgendes wohl nicht alltägliches Problem: Ich habe einen abgeschriebenen Firmen-Pkw (also Buchwert 1 €) bei der Anschaffung eines gebrauchten Pkw bei einem Händler in Zahlung gegeben. Der neue Pkw wird privat genutzt und wurde vom Händler nach der Differenzbesteuerung versteuert.

    Dass ich den alten über 2315 (SKR03) aus den Sachanlagen nehme, ist noch klar. Aber was mache ich mit dem angerechneten Betrag? Der Händler hat das Fahrzeug ja nicht gekauft (dann wären 19 % MWSt. fällig), sondern der Preis des "neuen", der ja nicht mit 19 % versteuert ist, wurde verringert.

    Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte!

  • Dann hast du aber eine Entnahme und musst diese entsprechend buchen - es gilt hier der Wert, den du privat erhalten hast. Damit dürftest du einen wenn auch geringen Abgangsgewinn erzielt haben. Du hast nämlich sehr wohl verkauft - Inzahlungnahme ist nur ein verkürzter Zahlungsweg. Wobei hier bei der Entnahme ja ein Verkauf vorliegt und damit auch Umsatzsteuer fällig werden dürfte.