Einkommensteuer: 6 Monate dienstlich versetzt - Zeile 61-87 füllen

  • Hallo in die Runde,


    meine Freundin und ich sind gerade dabei ihre Einkommenssteuererklärung von 2019 zu machen. Leider haben wir dieses Jahr eine Besonderheit, bei der uns weder der Arbeitgeber noch das ServiceCenter des Finanzamts helfen oder Auskunft geben können. Wir stoßen bei der Internetrecherche jeweils auf unterschiedliche Aussagen.


    Kurz un knapp:

    Sie ist im öffentlichen Dienst tätig und war im Jahr 2019 dienstlich für genau 6 Monate in eine andere Stadt (etwa 300km entfernt) versetzt worden. In dieser Zeit lag eine doppelte Haushaltsführung vor.

    Die Wohnung sowie die Nebenkosten wurden vollständig durch den Arbeitgeber erstattet. Sie für 6 Monate hat Tagestrennungsgeld sowie eine Familienheimfahrt pro Monat erhalten. Sie ist jedoch häufiger als 1x pro Monat an den Erstwohnsitz gefahren.


    Meine Fragen wären:


    Muss sie im 2019AnlN033 Zeile 61-87 sämtliche Angaben wie die Ausgaben der Wohnung, Familienheimfahrten, Anwesenheitstage für die Verpflegung eintragen - selbst wenn diese vom Arbeitgeber erstattet wurden? Müsste sie in diesem Fall in Zeile 87 ganz stumpf und profan die Summe der vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen (also z.B. Miete*6, Summe des Verpflegungstagegeldes und Summe der überwiesenen Zahlungen für Familienheimfahrten) eintragen?


    Oder sehe ich es falsch und es muss anders eingetragen werden?


    Bei Bedarf kann ich gerne die tatsächlichen zahlen (Miete, Anzahl der Familienheimfahrten, Anwesenheitstage) nachreichen.



    Nachtrag: Vor Zeile 81 steht "Die Verpflegungsmehraufwendungen lt. Zeilen 81 bis 84 können nur für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Bezug der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte geltend gemacht werden". Heißt das, wir tragen in Zeite 81-83 ausschließlich die Daten der ersten drei Monate ein oder sollen wir die An- und Abwesenheitstage der kompletten 6 Monate angeben und das Finanzamt rechnet die Angaben um?



    Vielen Dank im Voraus!

    Jens

  • JensL

    Hat den Titel des Themas von „Einkommensteuer: 6 Monate dienstlich versetzt - haben wir steuerpflichtige Anteile?“ zu „Einkommensteuer: 6 Monate dienstlich versetzt - Zeile 61-87 füllen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Sofern die steuerfreien Erstattungen des AG, einschließlich TE etc., die nach Maßgabe der Gesetze abziehbaren Werbungskosten übersteigen, sind diese ggf. nachzuversteuern. Dadurch ergibt sich zwangsläufig, dass alle relevanten abziehbaren Kosten eingetragen werden sollten und natürlich die diesen gegenüberstehenden steuerfreien AG-Erstattungen.

  • Hallo Miwe4,


    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!


    In unserem Fall hat der Arbeitgeber im vierten, fünften und sechsten Monat steuerfreie und steuerpflichtige Anteile ausgewiesen und erstattet. Die steuerpflichtigen Anteile wurden laut Arbeitgeber bereits auf den Lohn angerechnet.


    Wir haben leider gerade einen leichten Hirnknoten.

    Angenommen meiner Freundin wurde jeden Monat für die Familienheimfahrt 90€ (300km*30ct*6 Fahrten = 540€ gesamt) erstattet. Tatsächlich ist sie in dieser Zeit 12x auf eigene Kosten privat heimgefahren.

    Die Miete+ Nebenkosten wurden mit 550€ (gesamt 3300€) ebenfalls übernommen.

    Zusätzlich wurden in den ersten drei Monaten etwa je 150€, ab dem 4. Monat knapp 220€ Verpflegungsgeld gezahlt (gesamt etwa 1110€). In den Monaten 4-6 liegt der ausgewiesene steuerpflichtige Anteil zusammen bei etwa 525,00€.

    Als sonstige Aufwendungen für zusätzlich angeschaffte Gegenstände 200€


    Als Gesamtausgaben fallen 6050 an, vom Arbeitgeber erstattet wurden in diesem Fall 4950€,



    Tragen wir dann für die Heimfahrten in Zeile 74 "300km und als Anzahl 16", zur Unterkunft in Zeile 79 "3300€", in Zeile 81/82 die tatsächlichen An- und Abwesenheitstage (der ersten drei oder kompletten 6 Monate?) und in Zeile 85 bei "Sonstige Aufwendungen" die 200€ ein? Unter Zeile 87 "steuerfrei vom AG ersetzt" müssten dann die bereits erstatteten Zahlungen inkl. dem steuerpflichtigen Anteil rein, oder?



    Oder "ignoriert" man die bereits erstatteten Aufwendungen wie die Mietet und gibt nur 12 selbstgezahlte Familienheimfahrten an + die selbstgekauften Hausrat-Gegenstände an? Müssten wir irgendwo die steuerpflichtigen Anteile (525€) irgendwo aufführen oder wurden diese Daten bereits an das Finanzamt übermittelt und sind bekannt?


    Vielen Dank noch einmal für die Mühen!

    Jens