Tatsächliche Kosten zusätzlich zu Daten für Entfernungspauschale bei Abgabe korrekt?

  • Hallo,


    ich wollte gerade endlich meine (erste) Steuererklärung für 2019 elektronisch abgeben, ich wurde dann aber etwas stutzig, als WISO steuer:Sparbuch 2020 bei der Vorschau zusätzlich zu den Daten für die Entfernungspauschale auch die tatsächlichen Kosten anzeigte:



    Ich fahre mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit, durch die Entfernung ist die Berechnung über die Kilometer statt den tatsächlichen Kosten für die Tickets für mich steuerlich günstiger. WISO sagt das ebenfalls:




    Bei der Berechnung wird ebenfalls der für mich günstigere Betrag angezeigt:



    Daher meine Frage nun: Entscheidet sich das Finanzamt für den für den Steuerpflichtigen günstigeren Betrag (laut Recherche sollte hier eine Günstigerprüfung greifen) oder können sich die durch WISO zusätzlich angegeben tatsächlichen Kosten negativ auswirken? Oder habe ich vielleicht irgendwo etwas falsch eingegeben?

    • Offizieller Beitrag

    Daher meine Frage nun: Entscheidet sich das Finanzamt für den für den Steuerpflichtigen günstigeren Betrag (laut Recherche sollte hier eine Günstigerprüfung greifen) ... .

    Das erklärt Dir doch Dein Programm. Und die erweiterte Forumssuche wäre hier in der Tat auch Dein Freund, da wir das auch hier schon sehr oft detailliert erläutert haben.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…auschale+%C3%B6ffentliche

    https://www.buhl.de/wiso-softw…rnungspauschale+%C3%B6pnv

  • Das erklärt Dir doch Dein Programm.

    Es sagt nur, dass es die für mich günstigere Option auswählt, was in Bild 3 und bei der Proberechnung (Bild 4) ja auch korrekt zu sehen ist. Bei der Abgabe (Bild 1) erscheinen aber zusätzlich auch die (für mich schlechteren) tatsächlichen Kosten. Meine einzige Frage hierzu war: Ist dieses Verhalten so normal bzw. vorgesehen?


    Und die erweiterte Forumssuche wäre hier in der Tat auch Dein Freund, da wir das auch hier schon sehr oft detailliert erläutert haben.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…auschale+%C3%B6ffentliche

    https://www.buhl.de/wiso-softw…rnungspauschale+%C3%B6pnv

    In keinem einzigen Thread wird meine Frage beantwortet, sonst hätte ich mir nicht die Mühe gemacht, ein neues Thema zu öffnen.

    • Offizieller Beitrag

    In keinem einzigen Thread wird meine Frage beantwortet, sonst hätte ich mir nicht die Mühe gemacht, ein neues Thema zu öffnen.

    Wir nutzen hier alle dieselbe Forumssuche. Also meine Trefferliste ist genau nach den oben verlinkten Kritierien.
    Und da findet man u.a.: Entfernungspauschale bei Arbeitgeberwechsel und unterschiedlichen Beförderungsmitteln (ÖPNV / PKW)


    § 9 Absatz 2 Satz 2 EStG

    Zitat

    (2) 1Durch die Entfernungspauschalen sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des Absatzes 4 und durch die Familienheimfahrten veranlasst sind. 2Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.


    Und mit etwas lesen, findet man sicherlich noch weitere Threads, welche Dir die zutreffende Behandlung dieses "Problems" durch die Software bestätigen.

  • Auch dieser Thread hilft mir leider in keinster Weise bei meiner Frage weiter, zumal es dort zusätzlich um unterschiedliche Verkehrsmittel geht.


    Das Gesetz ist mir bekannt, deshalb hätte ich erwartet, dass WISO die tatsächlichen Kosten bei der Abgabe weglässt, da sie geringer als die Entfernungspauschale sind. Zumindest findet man dieses Vorgehen bei Anleitungen zur "manuellen" Steuererklärung auf Papier:


    [Blockierte Grafik: https://i.imgur.com/bv32KhB.png]


    Quelle: https://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?t=7870#p20648


    Ich bin nun aber auf Folgendes gestoßen:

    Zitat

    Fahren Sie als Berufspendler den täglichen Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, muss der Finanzbeamte prüfen, ob die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten für Sie günstiger sind

    Quelle: https://www.vlh.de/wissen-serv…guenstigste-variante.html


    Ist dadurch die Ausgabe von WISO mit den Kilometern für die Entfernungspauschale UND den tatsächlichen Kosten im Prinzip also korrekt?

    • Offizieller Beitrag

    Auch dieser Thread hilft mir leider in keinster Weise bei meiner Frage weiter, zumal es dort zusätzlich um unterschiedliche Verkehrsmittel geht.

    Das ist doch bei der Würdigung des Sachverhaltes vollkommen irrelevant. Du musst Dich mal davon freimachen, stur auf Deinen Sachverhalt zu schauen und einmal den Sinn hinter den Regelungen sowie den Hinweisen dazu in den Vordergrund stellen. Die sind Maßgeblich und letztlich auf Deinen Sachverhalt anzuwenden.


    Ich bin nun aber auf Folgendes gestoßen:


    "Fahren Sie als Berufspendler den täglichen Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, muss der Finanzbeamte prüfen, ob die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten für Sie günstiger sind"

    Ich verstehe Dich jetzt noch weniger. Der Dir Deiner Aussage nach bekannte Gesetzestext sagt genau das aus, fast wortwörtlich. Du glaubst dem Programm nicht und Du glaubst mir nicht. Du meinst, alle Threads, die über die erweiterte Forumssuche in der Trefferliste sind und genau das im Tenor aussagen, passen nicht auf Deinen Sachverhalt. Im Startpost erwähnst Du sogar schon die Günstigerprüfung. Und jetzt ist dieser auch bei uns wiederholt zu findende Hinweis "Der" Online-Tipp?


    Das Gesetz ist mir bekannt, deshalb hätte ich erwartet, dass WISO die tatsächlichen Kosten bei der Abgabe weglässt, da sie geringer als die Entfernungspauschale sind.

    Ist dadurch die Ausgabe von WISO mit den Kilometern für die Entfernungspauschale UND den tatsächlichen Kosten im Prinzip also korrekt?

    Wenn Dir der Gesetzeswortlaut bekannt ist: Wie soll das Finanzamt eine Günstigerprüfung durchführen, wenn es nicht alle zu vergleichenden Zahlen kennt? Nicht Du oder Dein Steuerprogramm prüft Deine Steuererklärung, sondern letztlich und ausschließlich nur das Finanzamt. Dein Programm unterstützt Dich nur bei der Erstellung einer hoffentlich zutreffenden, rechtskonformen und in Deinem Sinne vollständigen Einkommensteuererklärung.