Steuerfreier Lohn nach DBA und korrekte Arbeitstage im Ausland

  • Hallo liebes Forum,


    könntet ihr mir vielleicht bitte mit folgenden Fragen weiterhelfen?


    Ich war für 01/2019 in Dänemark angestellt und habe dort auch Lohn bezogen. Ab 02/2019 habe ich in Deutschland gearbeitet.

    Später im Jahr 2019 habe ich noch einige Zahlungen aus Dänemark bekommen (Bonus, Urlaubsgeld etc.).

    Ich war dort aber nicht mehr angestellt.

    Alle Zahlungen in Dänemark wurden dort versteuert.


    Ich hatte in dieser Zeit die ganze Zeit meinen Wohnsitz in Deutschland (mit Ehemann) und war auch nicht ein mal in Dänemark beim Arbeitgeber (von zuhause gearbeitet).

    Ich bin in Dänemark von 01-04/19 uneingeschränkt und ab dann eingeschränkt steuerpflichtig.


    Meine Fragen:


    1. Liegt hier ein DBA Fall vor?

    2. Wo trage ich die Einnahmen aus Dänemark korrekt in der Software ein - in Feld 16 auf Anlage N? oder ist es "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne inländischen Lohnsteuerabzug" (N-AUS)?

    3. Bei "Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns" komme ich nicht mit den Tagen zurecht, die ich eintragen muss. Für Tatsächliche Arbeitstage 2019 im Inland und Ausland habe ich 221 angegeben, das waren meine Arbeitstage 2019. Aber was gebe ich bei "Davon im Ausland" an? Ich war nicht einen Tag im Ausland sondern nur in Deutschland. Je nachdem, was ich da eingebe, scheint es mir die "Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn" falsch zu berechnen - irgendwas verstehe ich hier also nicht.


    Meine Annahme war: ich versteuer alles Einkommen in Dänemark aber gebe es hier in der Lohnsteuererklärung an, damit dementsprechend nach Progressionsvorbehalt meine Steuerkategorie hier richtig berechnet wird.


    Vielen lieben Dank für die Hilfe, Tina