Verpflegungspauschale wird nicht 1:1 netto gerechnet?

  • Hallo zusammen,


    mein Arbeitgeber erstattet mir bei Kundenterminen leider nicht die Pauschalen für Verpflegung, weswegen ich mir diese über die Steuer zurückholen muss.

    Ich habe jedoch aktuell das Problem, dass der ermittelte Nettowert (510,- Euro) nicht in der Erstattung 1:1 auftaucht, sondern komischerweise nur anteilsmäßig.

    Pfad: Werbungskosten -> Reisekosten -> Einzelne Auswärtstätigkeiten (Hierbei habe ich alle Fahrten und aufgelistet)

    Beispiel:

    Dienstreise Stuttgart vom 11.01. - 11.01.

    Anlass: Dienstreise

    Reiseziel: Stuttgart

    Keine Kosten für Fahrt angegeben, da Arbeitgeber bereits erstattet hat

    Pauschalen für Verpflegung: 12 Euro (über 8 Stunden und innerhalb Deutschlands, Arbeitgeber hat keine Mahlzeiten zur Verfügung gestellt)


    So weit so gut, jedoch wird mir bei der ERSTATTUNG (grünes Feld oben rechts) nicht 12 Euro, sondern nur 5,27 Euro angezeigt!


    Warum ist das so, wenn es doch eigentlich 1:1 erstattet werden muss?

    Welche möglichen Fehler habe ich begangen?


    Habe in der Suche leider nichts vergleichbares finden können, weswegen ich mir nun Hilfe von euch suche.


    Viele Dank vorab und Grüße

    Christian

    • Offizieller Beitrag

    mein Arbeitgeber erstattet mir bei Kundenterminen leider nicht die Pauschalen für Verpflegung, weswegen ich mir diese über die Steuer zurückholen muss.

    Ich habe jedoch aktuell das Problem, dass der ermittelte Nettowert (510,- Euro) nicht in der Erstattung 1:1 auftaucht, sondern komischerweise nur anteilsmäßig.

    Was ist daran komisch? Mal vereinfacht gesagt, Du zahlst ja auch nicht 100% Deines Bruttoarbeitslohns als Einkommensteuer. ;)


    Du bist aber nicht der Erste, der diesem Irrtum unterliegt. Wenn Du einmal die erweiterte Forumssuche nutzt, wirst Du etliche ähnliche Fragestellungen finden. ;)


    Warum ist das so, wenn es doch eigentlich 1:1 erstattet werden muss?

    Aber mal im ernst. Du hast Werbungskosten und die wirken sich dann mit Deinem Grenzsteuersatz laut maßgeblicher Einkommensteuertabelle (je nach Veranlagungsart Grundtabelle oder Splittingtabelle) aus. Der Staat wird Dir nie Deine Kosten auf Heller und Pfennig erstatten.


    mein Arbeitgeber erstattet mir bei Kundenterminen leider nicht die Pauschalen für Verpflegung, weswegen ich mir diese über die Steuer zurückholen muss.

    Dann würde ich das noch einmal ganz konkret mit meinem Arbeitgeber und Personalrat/Betriebsrat besprechen.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Mir erschließt sich jedoch Folgendes nicht, was mir auch von anderen Stellen her berichtet wurde:


    Wenn ich Anspruch auf die Verpflegungspauschale von, sagen wir einmal, 12 Euro habe, dann überweist mir der Arbeitgeber im Rahmen der Spesenabrechnung auch 12 Euro auf mein Konto. Nicht mehr und nicht weniger.

    Laut mehrerer Quellen soll ich jedoch den gleichen Betrag wiederum durch den Einkommenssteuerjahresausgleich zurück erhalten - 12 Euro - und nicht weniger, da diese steuerfrei sind. Dementsprechend muss ich irgendwo einen Fehler gemacht haben oder es gibt noch Dinge im Steuerrecht, die mir unbekannt sind.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das ist so nicht richtig.


    Dein Arbeitgeber kann dir 12 € steuerfrei erstatten, das ist richtig.


    Tut er das nicht, kannst du die 12 € (oder die Differenz) als Werbungskosten angeben.


    Und bei den Werbungskosten bekommst du die nur anteilig erstattet, entsprechend deinem Steuersatz (genauer gesagt Grenzsteuersatz).

  • Laut mehrerer Quellen soll ich jedoch den gleichen Betrag wiederum durch den Einkommenssteuerjahresausgleich zurück erhalten

    Diese Quellen wären mir neu - es ist definitiv so, dass du in der Steuererklärung die 12 Euro pro Tag angibst, aber du musst die Erstatung des Arbeitgebers abziehen und damit hättest du bei Erstattung durch den Arbeitgeber Null Euro Werbungskosten.

    Wenn der Arbeitgeber nichts erstattet, hast du 12 Euro Werbungskosten, die dein zu versteuerndes Einkommen damit senken. Aber du bekomsmt nur den darauf entfallenden Steuerbetrag erstattet, nie - und das steht in keiner Quelle, die ich kenne - den gesamten Betrag. Denn dann müsstest du auch dein gesamtes Einkommen dem Finanzamt abgeben, das wäre nämlich 100% Steuerlast.