Hallo zusammen,
ich habe gegenüber meinem Mieter eine Nachforderung für Nebenkosten.
Also z.B. für 2019 hat er 200 EUR zu wenig bezahlt.
Die 200 EUR überweist er in 2020.
Muss ich diese 200 EUR in 2019 bei der Steuer angeben (für den Zeitraum sind die Nebenkosten abgefallen)
Oder für 2020 (Zuflussprinzip)?
Vielen Dank für Eure Unterstützung