Steuerfreibeträge für private KV und Pflegeversicherung - Fehler in der Berechnung?

  • Hallo,

    ich habe dieses Jahr das erste mal das Buhl System benutzt und bin generell sehr zufrieden.

    Es hat alles gut geklappt.

    Nun habe wir den Steuerbescheid bekommen und haben eine Abweichung, die ich mir nicht erklären kann. Es sei denn, das System ist fehlerhaft.


    Es geht um die Anerkennung der Steuerfreibeträge die im Lohnsteuerbescheid unter Nr. 24 b und c automatisch ans System übermittelt wurden und im System berechnet werden.


    Hier als Beispiel mal 2 Zahlen.

    Unter 24b, Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur PKV: 2000

    Unter 24c, Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Pflegevers.: 200


    Anzurechnen wären also 2200, welches das Buhl System auch berechnet.

    Im Steuerbescheid wird diese Summe auch unter Sonderausgaben abz. steuerfreie Arbeitgebererstattung berücksichtigt, also -2200.


    Jedoch ergibt die Steuerprüfung im Buhlsystem hier eine für mich negative Abweichung, da in der Spalte des Finanzamtes 0,00 steht, obwohl im Steuerbescheid genau diese Summe angerechnet wurde.

    Kann jemand helfen?


    Schon mal danke vorab.

    Viele Grüße

    efw68

    • Offizieller Beitrag

    Das Thema hatten wir in der einen oder anderen Formulierung schon öfters. Die erweiterte Forumssuche ist dabei Dein Freund. ;)


    Großer Unterschied bei Steuerbescheid bzgl. "sonstige steuerfreie Zuschüsse zur Basiskranken- & Pflegeversicherung"

    da gerade in diesem Bereich stellenweise technisch bedingte Abweichungen bestehen, da es beim FA insoweit teilweise noch andere besondere interne Kennzahlen gibt.

  • Sie haben also eine private KV/PV und hierzu auch eine Bescheinigung erhalten? Wo haben Sie diese eingetragen?


    Zeile 24b und c sind Abzüge . irgendwo müssen also auch die Gesamtbeträge KV/PV stehen!


    Kontrollieren Sie anhand es Steuerbescheides alle Ausgaben!


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ein reines Problem der Bescheiddatenrückübermittlung, wie ich @efw68 oben schon erklärt habe. Und es ist wie gesagt auch nicht das erste Mal, dass dieselbe Fragestellung insoweit beantwortet wird. ;)


    Im Übrigen:

    Kontrollieren Sie anhand es Steuerbescheides alle Ausgaben!

    Im Steuerbescheid wird diese Summe auch unter Sonderausgaben abz. steuerfreie Arbeitgebererstattung berücksichtigt, also -2200.

  • Hallo,


    besten Dank für die schnellen Antworten und die Aufklärung, hatte zwar die Suche genutzt und auch Hinweise dazu gefunden, die aber aus 2013 stammten.

    Aber dann hacke ich das Thema erstmal ab. Den Steuerbescheid habe ich nun mehrfach geprüft, auch die Einträge im Buhl System sind alle korrekt hinterlegt und teils auch automatisch per Abruf übernommen worden. Warum das System also diesen, ja eher einfachen Abgleich nicht übernimmt, ist mir ein Rätsel. Ein Anruf beim Finanzamt hat zumindest auch noch mal geklärt, dass die anzurechnenden Summen berücksichtigt wurden. Ist natürlich schade, wenn solche Fehler im System vorliegen, da ein korrektes überprüfen damit eher schlecht möglich ist.


    Nochmals besten Dank und viele Grüße.

    efw68

    • Offizieller Beitrag

    besten Dank für die schnellen Antworten und die Aufklärung, hatte zwar die Suche genutzt und auch Hinweise dazu gefunden, die aber aus 2013 stammten.

    Die Problematik ist damals wie heute dieselbe:

    da gerade in diesem Bereich stellenweise technisch bedingte Abweichungen bestehen, da es beim FA insoweit teilweise noch andere besondere interne Kennzahlen gibt.


    Den Steuerbescheid habe ich nun mehrfach geprüft, auch die Einträge im Buhl System sind alle korrekt hinterlegt und teils auch automatisch per Abruf übernommen worden.

    So ist es. Eben ein reines Darstellungsproblem.


    Warum das System also diesen, ja eher einfachen Abgleich nicht übernimmt, ist mir ein Rätsel.

    da gerade in diesem Bereich stellenweise technisch bedingte Abweichungen bestehen, da es beim FA insoweit teilweise noch andere besondere interne Kennzahlen gibt.


    Ist natürlich schade, wenn solche Fehler im System vorliegen, da ein korrektes überprüfen damit eher schlecht möglich ist.

    Es ist kein Problem des "Systems", sondern der erweiterten Möglichkeiten der Finanzverwaltung, um definitiv alle denkbaren Sachverhalte mittels besonderer Eingabemöglichkeiten abzudecken.