Frist Erklärung Kosten Denkmalsanierung §10f

  • Liebe Experten,


    ich wohne in einer Wohnung einer denkmalgeschützten Wohnanlage und habe jetzt erst mitbekommen, daß 9% von angefallenen Sanierungskosten (lt. Nachweis Denkmalamt) 10 Jahre lang geltend gemacht werden können. Hier gab es vor 6 Jahren eine kostspielige Sanierung der Wasserleitungen mit entsprechender Bescheinigung des Denkmalamts nach §10f EStG, die ich dooferweise all die Jahre nicht geltend gemacht habe. X(


    Meine Frage: gibt es Fristen nach Beendigung der Maßnahme, in denen diese Ausgaben erstmals angegeben werden müssen? Verfällt diese Möglichkeit nach (wievielen?) Jahren oder kann man - weil jahrelang vergessen - dies auch noch 6 Jahre später erstmals beantragen (und dann eben zumindest die restlichen 4 Jahre noch eine Steuerermäßigung erhalten).


    Besten Dank für sachdienliche Hinweise. :)

    • Offizieller Beitrag

    Die Einkommensteuer unterliegt der Abschnittsbesteuerung. Die Besteuerungsgrundlagen sind somit für jeden Veranlagungszeitraum erneut zu prüfen. Eine Nachholung unterlassener AfA ist nicht zulässig. Der Zeitraum der möglichen Absetzungen ergibt sich aus der Bescheinigung der zuständigen Behörde.

  • Die Einkommensteuer unterliegt der Abschnittsbesteuerung. Die Besteuerungsgrundlagen sind somit für jeden Veranlagungszeitraum erneut zu prüfen. Eine Nachholung unterlassener AfA ist nicht zulässig. Der Zeitraum der möglichen Absetzungen ergibt sich aus der Bescheinigung der zuständigen Behörde.

    Danke für die prompte Antwort. Heißt das in anderen Worten daß es möglich ist, auch mehrere Jahre nach Ausstellung der Denkmalamts-Bescheinigung diese Kosten erstmals zu deklarieren, weil ohnehin jedes Jahr individuell vom Finanzamt geprüft wird, ob/daß die Angaben zutreffen?? :/
    Daß ich natürlich nicht die versäumten Jahre rückwirkend geltend machen kann ist mir klar - aber was ist eben mit den restlichen der 10-Jahresfrist??

    • Offizieller Beitrag

    Heißt das in anderen Worten daß es möglich ist, auch mehrere Jahre nach Ausstellung der Denkmalamts-Bescheinigung diese Kosten erstmals zu deklarieren, weil ohnehin jedes Jahr individuell vom Finanzamt geprüft wird, ob/daß die Angaben zutreffen?? :/

    Ja, es geht halt nur noch für die verbleibenden restlichen Jahre. Die bestandskräftig beschiedenen Veranlagungszeiträume sind definitiv weg.