Liebe Experten,
ich wohne in einer Wohnung einer denkmalgeschützten Wohnanlage und habe jetzt erst mitbekommen, daß 9% von angefallenen Sanierungskosten (lt. Nachweis Denkmalamt) 10 Jahre lang geltend gemacht werden können. Hier gab es vor 6 Jahren eine kostspielige Sanierung der Wasserleitungen mit entsprechender Bescheinigung des Denkmalamts nach §10f EStG, die ich dooferweise all die Jahre nicht geltend gemacht habe.
Meine Frage: gibt es Fristen nach Beendigung der Maßnahme, in denen diese Ausgaben erstmals angegeben werden müssen? Verfällt diese Möglichkeit nach (wievielen?) Jahren oder kann man - weil jahrelang vergessen - dies auch noch 6 Jahre später erstmals beantragen (und dann eben zumindest die restlichen 4 Jahre noch eine Steuerermäßigung erhalten).
Besten Dank für sachdienliche Hinweise.